Hochgeladen von Harald Angerer
Ab 1. Oktober kann heuer der Kärntner Heizkostenzuschuss beantragt werden. Wie in den vergangenen Jahren gibt es den großen Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro sowie den kleinen Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro.
Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. Rund 3,36 Millionen Euro werden dafür bereitgestellt, informierte Sozialreferentin LH-Stv.in Gaby Schaunig. Die Anträge können ab Anfang Oktober bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden. Die Einkommensgrenzen wurden heuer deutlich angehoben: Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze für Alleinstehende auf 1.270 Euro netto, für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.840 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 1.510 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 2.080 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt.