Wer Regeln und Pflichten nicht einhält, muss künftig mit Konsequenzen rechnen. Kärnten-Koalition verpflichtet zum Deutschlernen und gemeinnütziger Arbeit.
Kärnten setzt in der Asylpolitik auf klare Regeln und verbindliche Pflichten. Mit der neuen „Kärntner Hausordnung“ legt die Landesregierung fest, was von Fremden die in unser Land kommen, erwartet wird. Präsentiert wurde sie von LH-Stv. Martin Gruber und (noch) LR Daniel Fellner – verbunden mit einer klaren Ansage: „Solidarität ist keine Einbahnstraße.“
Waffenverbot
Wer in Kärnten Schutz erhält, soll auch Verantwortung übernehmen. „Wer unsere Hilfe annimmt, muss bereit sein, die Sprache zu lernen, unsere Werte zu respektieren und sich einzubringen“, betonte Fellner eingangs. Die Hausordnung gilt für alle Fremden, die nach Kärnten kommen und muss unterschrieben werden. Sie verbindet Unterstützung mit klaren Pflichten. Verboten sind Gewalt, Waffenbesitz und das Verbreiten extremistischer Inhalte. Ebenso verpflichtend ist der Respekt vor der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Deutsch und gemeinnützige Arbeit
Im Zentrum steht die Integration – vor allem das Erlernen der deutschen Sprache. „Deutsch zu lernen ist der Schlüssel für Integration“, sagt Fellner. Wer sich beharrlich weigert, muss mit Konsequenzen rechnen. „Wer unsere Sprache nicht lernt, unsere Werte nicht respektiert, der wird auch unser Geld nicht bekommen“, so Fellner. Als Konsequenz werde die Grundversorgung gekürzt. Das gilt auch für verpflichtende Wertekurse. „Wir wollen in Kärnten selbst bestimmen, was wir von jenen erwarten, die zu uns kommen, weil sie Schutz suchen. Wir nehmen Asylwerber daher künftig stärker in die Pflicht“, betonte LH-Stv. Martin Gruber. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit. Wer sich in einem Asylverfahren befindet, wird in Zukunft gemeinnützige Tätigkeiten verrichten müssen, entweder in der Gemeinde, in seiner Unterkunft oder in umliegenden Ortschaften.
Punkte in das Grundversorgungsgesetz aufnehmen
Die Verpflichtung wird nicht nur in der Hausordnung festgelegt, sondern auch ins Kärntner Grundversorgungsgesetz aufgenommen. Dort wird geregelt, dass Asylwerbern vom Land oder der Gemeinde gemeinnützige Hilfstätigkeiten angeboten werden. Werden diese Tätigkeiten abgelehnt oder beendet, hat das Konsequenzen. Denn die Hausordnung regelt auch die Folgen bei Verstößen. Diese reichen von Kürzungen der Leistungen bis hin zur Aussetzung der Grundversorgung oder – bei schweren Fällen – zur Ausweisung.