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09. April 2024

Gesetz für schnelleres Eingreifen gegen Schadwölfe

9. März 2024
Gesetz für schnelleres Eingreifen gegen Schadwölfe
In ausgewiesenen Gebieten soll bald ein Abschuss von Schadwölfen bereits bei unmittelbarer Bedrohung möglich sein. Foto: Pixabay

Die Kärntner Landesregierung beschloss das Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz. In ausgewiesenen Gebieten soll bald ein Abschuss von Schadwölfen bereits bei unmittelbarer Bedrohung möglich sein.

400 Nutztierrisse 2022 und 133 im Jahr 2023 gehen in Kärnten auf das Konto von Wölfen. Heuer mussten bereits 60 Mal Vergrämungsschritte gegen Risikowölfe gesetzt werden. Die somit weiterhin dynamische Entwicklung rund um den Wolf in Kärnten ist mit ein Grund dafür, dass die Kärntner Landesregierung gesetzliche Vorkehrungen für die anstehende Alm- und Weidesaison trifft. Auf Vorschlag von Jagd- und Agrarreferent LH-Stv. Martin Gruber wurde heute das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen. „Ein wichtiges Signal an die Kärntner Almwirtschaft. Denn kurz gesagt wird dieses Gesetz einen schnelleren Abschuss von Schadwölfen ermöglichen“, betonte Gruber im Rahmen der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung.

Abschuss nach erstem Riss

Die Eckpunkte des Gesetzes haben sich nach dem Begutachtungsverfahren nicht verändert: in ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe gegolten hat, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht nun laut Gesetz die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfes, und zwar für die Dauer von vier Wochen, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-km-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich, soll ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.

Almschutzgebiete

„Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten kann und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, haben wir parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt“, informierte Gruber. Zum einen jene Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf und können eingesehen werden. Zum zweiten wurde eine neue Risikowolfs-Verordnung in Begutachtung geschickt, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen. „Diese Regelung für Risikowölfe, die sich in bewohntem Gebiet aufhalten, hat sich als enorm wichtig erwiesen, um die Bevölkerung zu schützen, und soll daher beibehalten werden“, so Gruber. Sie muss jedoch neu erlassen werden, da die Regelungen für den Schadwolf herausgenommen wurden. „Ich bin überzeugt davon, dass es dieses neue Gesetz braucht, um die Kärntner Landwirtschaft und Almwirtschaft beim Thema Wolf zu schützen und zu unterstützen“, meinte Gruber. Wichtig sei eine rasche Behandlung des Gesetzes im Kärntner Landtag.