Der Private Wohnbereich darf in dieser Zeit nur in bestimmten Ausnahmefällen verlassen werden:
Die Ausgangsbeschränkungen gelten bis vorerst bis 12. November, können aber mehrmals bis Ende November verlängert werden. Strenge Kontrollen wurden angekündigt, auch besonders werde das Verbot von Garagen- und Gartenpartys kontrolliert.
Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal zwei Personen aus demselben Haushalt gemeinsam aufhalten.
Im öffentlichen Raum ist weiters der 1-Meter-Abstang einzuhalten zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, und in geschlossenen Räumen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Kinder gilt die Maskenpflicht ab dem 6. Lebensjahr. Ausgenommen sind Menschen mit entsprechenden Attest. Auch in den Öffentlichen Verkehrsmitteln müssen diese Regeln eingehalten werden. Ausnahmen gibt es bei Transporten von Kindergartenkindern und Menschen mit Behinderung.
In der Gastronomie gibt es solange die Maßnahmen laufen nur noch Abhol- und Lieferdienste anbieten. Bars, Wirtshäuser und Nachtlokale bleiben geschlossen. Hotels ist die Aufnahme von Touristen untersagt, eine Ausnahme gibt es für berufliche Reisen.
In Kirchen muss im Innenraum die Maske getragen werden. An Begräbnisfeierlichkeiten dürfen maximal 50 Personen unter Einhaltung des Mindestabstandes und des NMS-Tragens teilnehmen. Auch kirchliche Hochzeiten sind derzeit nicht erlaubt.
Bei der Arbeit muss zwischen Personen der 1-Meter-Abstand eingehalten werden. Homeoffice wird empfohlen. Wenn ein entsprechender Abstand oder eine Trennung durch z. B. eine Plexiglasscheibe nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.
Geschäfte müssen diesmal nicht schließen. Einschränkung: auf zehn Quadratmetern darf sich nur ein Kunde aufhalten, MNS sind von Kunden und Mitarbeitern zu tragen. Friseure und Kosmetikstudios bleiben auch offen.
Bis Ende November schließen müssen alle Theater, Opern- und Konzerthäuser und auch die Museen. Ausgenommen sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen.
Der Transport mit Seilbahnen und Gondeln wurde ebenfalls untersagt. Damit gibt es bis auf Weiteres kein Skifahren. Schließen müssen auch Fitnessstudios und Hallenbäder. Untersagt sind auch alle Kontaktsportarten, wie Fußball. Sportarten, die alleine ausgeübt werden und wo es zu keinen Körperkontakt kommt, wie Laufen, Joggen und im Freien von Statten gehen, sind weiterhin erlaubt. Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben sowie an internationalen Wettbewerben teilnehmen, aber ohne Zuschauer.
Kultur- und Sportevents, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte sind laut den neuen Maßnahmen untersagt.
Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin offen. Die Oberstufe geht in das Distance-Learnig über. Es werde auch eine verschärfte Maskenpflicht geben. UNIversitäten schalten auf Distance-Learning um.