2010 hat das Land Kärnten damit begonnen, die Schonzeit für die Rabenvögel zu verkürzen und mittels Verordnungen eine selektive Bejagung zu ermöglichen. In der letzten Regierungssitzung (13. Jänner 2025) wurden diese beiden Jagdverordnungen erneut für zwei Jahre in der Landesregierung beschlossen.
„Unser Ziel ist es, die Population auf ein für Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft erträgliches Maß zu reduzieren. Denn sie verursachen hohen Schäden, im Ackerbau, in der Bio-Landwirtschaft, an Aussaaten bzw. dem Saatgut, im Maisanbau, bei Obst- und Gemüsekulturen und auch im Weinbau“, betonte Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber. Krähen, Elstern und Eichelhäher werden in der EU-Vogelrichtlinie als Arten gelistet, die vom Grundsatz her in der EU bejagt werden dürfen. Nur während der Nistzeit und der einzelnen Phasen der Brut- und Aufzuchtzeit sei eine Bejagung nicht erlaubt. In den kürzlich beschlossenen Verordnungen wurden die Kontingente leicht reduziert: Pro Jagdjahr können 1.350 Eichelhäher (zuvor 1.500), 950 Elstern (zuvor 1.000) und 2.500 Aaskrähen (zuvor 2.586) entnommen werden. Die Schonzeit für Eichelhäher und Elstern wird um einige Wochen verlängert und erstreckt sich von 16. März bis Ende Juli jeden Jahres. Neben Kärnten lassen auch alle anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, eine Bejagung von Rabenvögeln zu.