Es gibt viele alleinerziehende Elternteilen und auch immer mehr Familien, in denen beide berufstätig sind. Erkrankt ein Kind, haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu eine Woche Pflegefreistellung im Jahr, wobei die Kosten vom Dienstnehmer übernommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, weil die Pflegefreistellung bereits verbraucht ist, gibt es nun im Bezirk Spittal die Möglichkeit einer „schnellen Hilfe“, wobei Kinderbetreuerinnen der Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärntens (AVS) für einige Stunden die Betreuung des kranken Kindes übernehmen. Erfahrungen in dieser „schnellen Hilfe“ wurden im städtischen Umfeld in Graz gesammelt, wo das Pilotprojekt bereits seit fünf Jahren läuft. Ob es auch am Land umsetzbar ist, soll nun in Klagenfurt, Villach und im Bezirk Spittal getestet werden.
Drei AVS Tagesmütter und Pädagoginnen werden für die „schnelle Hilfe“ im Bezirk Spittal herangezogen. Bei der Trägerorganisation AVS können diese unter der Tel. 0664/3275 701 oder über E-Mail
Die Kosten der „schnellen Hilfe“ übernimmt zum Großteil das Land Kärnten. 95. 000 Euro wurden laut LR Sara Schaar dafür abgestellt. Abgerechnet werden die Betreuungsstunden über das AVS, den Betrag bekommt man zurück, die Rechnung ist bei der Abteilung 13 (Gesellschaft und Integration) einzureichen. Was für die Eltern bleibt, ist ein Selbstkostensatz von sieben Euro pro Stunde. Infofolder zu dem Pilotprojekt sollen in Kürze bei den Ärzten des Bezirks, Kindergärten und Schulen aufliegen.