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21. Mai 2020

Neue Förderrichtlinie für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden

Auf öffentlichen Gebäuden besteht viel Potential zur Erzeugung von Sonnenstrom. Um dieses Potential auszuschöpfen werde nun vom Land die „Photovoltaik-Offensive“ vorangetrieben. Dazu wurde in der letzten Regierungssitzung die Förderungsrichtlinie „Förderung Photovoltaik kommunaler Gebäude Kärnten 2020“ beschlossen. „Sonnenkraft ist neben Wasserkraft und Biomasse Hauptträger erneuerbarer Energien“, so Klimaschutzreferentin LR Sara Schaar. Zusammen mit Gemeindereferent LR Daniel Fellner werde der Ausbau in diesem Bereich nun verstärkt in Angriff genommen. Die Förderrichtlinie tritt mit 1. Juni in Kraft und ist eine Maßnahme der Klima-Agenda Kärnten, die bereits 2019 gestartet wurde. „Ziel der Klima-Agenda Kärnten ist eine CO2-Reduktion um 36 Prozent bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 bzw. die Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität bis 2050. Die kommunale Photovoltaik-Offensive ist ein nächster Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz in Kärnten“, sagte Schaar. Das Land nehme dafür eine Mio Euro in die Hand. Gefördert werden Gebäude im Eigentum der Gemeinden oder Betriebe, die sich vorwiegend in deren Eigentum befinden und Strom für den Eigengebrauch erzeugen.
Neue Förderrichtlinie für PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden
Einige Kärntner Gemeinden, wie hier Lendorf, haben bereits PV-Anlagen auf ihren Gebäuden installiert. Foto: conversioaustria

 

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