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03. November 2021

Neue Covid-Zusatzmaßnahmen

Kärntner Zusatzmaßnahmen-Verordnung gilt ab morgen, Donnerstag. Es gilt FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel, ein  2G-Nachweis in Diskotheken, Clubs und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden.
Neue Covid-Zusatzmaßnahmen
Kärntner Zusatzmaßnahmen-Verordnung gilt ab morgen, Donnerstag. Es gilt FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel, ein  2G-Nachweis in Diskotheken, Clubs und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden. Foto: pixabay

Kärnten hat wie berichtet zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet. Sie gelten ab morgen, Donnerstag, bis einschließlich Sonntag, 7. November. So besteht für Kundinnen und Kunden im gesamten Handel eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt ebenso für Besucherinnen und Besucher von Museen, Kunsthallen, kulturellen Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Büchereien und Archiven. Ein 2G-Nachweis ist laut der Kärntner Verordnung ab morgen beim Besuch von Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokalen und Tanzlokalen (Betriebsstätten des Gastgewerbes, in denen mit einer Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist) vorzuweisen. 2G gilt außerdem bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden, wie beispielsweise auch Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern. LPD

 

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