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26. März 2021

Heuer nur private Osterfeuer

Laut einer Bundesverordnung sind heuer einmal jährlich stattfindende Ostermärkte und Osterfeuer im Rahmen einer organisierten Veranstaltung, wir z. B. einer Dorfgemeinschaft untersagt.
Heuer nur private Osterfeuer
Heuer dürfen die Osterfeuer in Kärnten nur im kleinen stattfinden. Foto: Pixabay

Kleine, private Osterfeuer im öffentlichen Raum sind aber möglich zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei dürfen nicht mehr als vier Personen aus maximal zwei verschiedenen Haushalten und dazu noch maximal sechs Minderjährige zusammenkommen. Nach 20Uhr dürfen die Osterfeuer nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt abgebrannt werden, informierte das Land Kärnten nach der Sitzung des Koordinationsgremiums vergangene Woche.

 

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