Es ist nun Österreichs höchstes Denkmal und das im wahrsten Sinne des Wortes: Das Gipfelkreuz am Großglockner (3.798m) wurde vom Bundesdenkmalamt nun offiziell unter Denkmalschutz gestellt.
Abgesehen vom einzigartigen Standort auf dem höchsten Berg Österreichs gibt es noch eine Einzigartigkeit: Das Glockner-Gipfelkreuz aus dem Jahre 1880 ist auch das einzige unter Denkmalschutz stehende Gipfelkreuz in Österreich.
Das erste Großglockner Gipfelkreuz wurde noch am Nachmittag der Erstbesteigung, am 28. Juli 1800 auf den Glockner-Gipfel gebracht. Bei Tagesanbruch am 29. Juli 1800 brachen vier Zimmerleute, unter ihnen die Brüder Martin und Sepp Klotz, von der Salmhütte auf, um das Kreuz aufzustellen. Um 11 Uhr stand es und von Heiligenblut hallten Böllerschüsse die Felswände empor. Die Kreuze am Kleinglockner (1799) und Großglockner (1800) gehörten zu den ersten Gipfelkreuzen im heutigen Sinne, die eigens für die Aufstellung auf einem Gipfel kunstvoll angefertigt wurden. Aufgrund der exponierten Lage verfiel das Holzkreuz jedoch bereits nach wenigen Jahren.
Der Österreichische Alpenklub (ÖAK) sicherte sich 1879 den Grund zur Errichtung eines neuen Kreuzes. Dieses wurde anlässlich ihres 25-jährigen Ehejubiläums Kaiser Franz Joseph I. und Kaiserin Elisabeth von Österreich gewidmet. Der Kaiser hatte bereits 1865 den Großglockner von der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe aus besichtigt, die Kaiserin war bis Bretterboden, den heutigen nach ihr benannten ‚Elisabethfelsen‘, gegangen. Das Kreuz wurde durch die ‚Hüttenberger Eisengewerks-Gesellschaft‘ in Klagenfurt kostenfrei ausgeführt. Am 2. Oktober 1880 wurde das drei Meter hohe und 300 kg schwere eiserne Kaiserkreuz von Kalser Bergführern am Gipfel aufgestellt.
Zum 200-jährigen Jubiläum der Erstbesteigung wurde das Kreuz im Jahr 2000 mit einem Hubschrauber ins Tal geflogen und unter Kostenbeteiligung der Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) restauriert. Während dieser Zeit war ein Ersatzkreuz angebracht. Im August 2010 wurde das direkt im Felsen (und nicht auf einem Podest) stehende Kreuz durch Blitzschlag aus seiner Verankerung gerissen und drohte abzustürzen, sodass es in einer aufwändigen Aktion neu fixiert werden musste. Der Zustand des Großglockner-Gipfelkreuzes ist – trotz diverser Blitzeinschläge und der extremen Ausgesetztheit – hervorragend, was vermutlich auch auf die geringere Oxydation in der gegebenen Höhenlage zurückzuführen ist. Der ÖAK und dessen Kooperationspartner GROHAG, die auch Inhaberin der Domain ‚grossglockner.at‘ ist, waren im Verfahren abgestimmt und wollen den Denkmalschutz und damit verbundene Pflichten in Zukunft gemeinsam meistern.
Der Österreichische Alpenklub (ÖAK) ist eine Vereine und Nationalitäten übergreifende Gruppierung von Bergsteigern und Bergsteigerinnen mit leistungsbetonter Grundeinstellung. Der ÖAK ist auch Eigentümer des Großglockner-Gipfelkreuzes und eng mit Österreichs höchstem Berg verbunden: durch seine Erzherzog-Johann-Hütte, sowie als Eigentümer von 114 m² Glockner-Gipfelfläche auf Tiroler Seite und des Gipfelkreuzes. Zudem wurde ein überwiegender Teil der Glockner-Anstiege durch Alpenklubmitglieder erstmals begangen. „Die Unterschutzstellung haben wir als Eigentümer diskutiert, phasenweise waren wir auch skeptisch. Aber jetzt, wo es amtlich ist, dass ‚unser‘ Gipfelkreuz das erste geschützte Gipfelkreuz der Welt und auch das höchste Denkmal Österreichs darstellt sind wir alle sehr stolz“, so Präsident Christian Zinkl, ÖAK.
Die Initiative zur Unterschutzstellung hat sich aufgrund einer Anregung des BDA-Leiters für Spezialmaterien, Gerd Pichler, ergeben. Bei einer Befahrung der Großglockner Hochalpenstraße durch eine Delegation des Bundesdenkmalamtes (BDA) im Sommer 2018 wurde die Idee der Prüfung der Denkmalwürdigkeit des Gipfelkreuzes vertieft, war doch der berühmte Ringstraßen-Architekt Freiherr Friedrich von Schmidt (er war unter anderem Architekt des Wiener Rathauses und als Dombaumeister und für die Sanierung der Turmspitze des Stephansdoms verantwortlich) derjenige, dem das imposante Aussehen des Gipfelkreuzes am Großglockner zugeschrieben wurde.
Die GROHAG als Betreiberin der Großglockner Hochalpenstraße, die selbst 2015 als wohl größtes Monument Österreichs unter Denkmalschutz gestellt wurde, war durch ihren Vorstand Johannes Hörl, Mitglied dieser Delegationsreise in Heiligenblut am Großglockner und hat das Thema in der Folge dem ÖAK kommuniziert und mit diesem besprochen. Damit war der zweite Schritt getan, denn es galt dieses Thema sorgfältig abzustimmen, bevor die Sachverständigen des BDA eine Prüfung einleiten, um den Eigentümer ÖAK nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Erst nach der COVID-19-Zeit wurde die Idee, nach nochmaliger Rücksprache von Hörl mit dem neuen ÖAK-Präsidenten Christian Zinkl und dem BDA im Sommer 2023 wieder aufgegriffen. Das BDA reagierte umgehend und binnen weniger Wochen war Gerd Pichler vom BDA - begleitet vom Kalser Bergführer Toni Riepler (Wirt der Erzherzog-Johann-Hütte auf 3.454m, der höchstgelegensten Schutzhütte Österreichs und im Eigentum des ÖAK) – am 12. September 2023 auch schon am Gipfel des Großglockners, um die Grundlagen für das SV-Gutachten zu erheben. Nach Fertigstellung des Gutachtens war klar, die Schutzwürdigkeit ist gegeben. Nach Information der Legalparteien Gemeinde Kals am Großglockner und das Land Tirol erfolgte die Rechtskraft mit 8. Februar 2024.
Aus Sicht des Bundesdenkmalamtes sind die Gründe dafür vielfältig: „Ursprünglich gingen wir davon aus, dass das Gipfelkreuz vom Architekten des Wiener Rathauses, Dombaumeister Friedrich von Schmidt entworfen wurde, da sich Zeichnungen dazu von seiner Hand im Wien Museum erhalten haben. Seine Vorstellungen waren aber aufgrund der Größe und des Gewichts des Kreuzes damals nicht realisierbar. So entwarf ein Mitglied des Alpenklubs, Hermann Behrendt, eine besondere Konstruktion für das „Kaiserkreuz“, die aus 60 eisernen Einzelteilen bestand. Ein Bauteil durfte nicht schwerer als 16 kg sein. Das insgesamt ca. 300 kg schwere Gipfelkreuz wurde so in Einzelteilen auf den Gipfel getragen, wo es mit Schraub- und Steckverbindungen zusammengebaut wurde“, erklärt Dr. Gerd Pichler, Leiter der Abteilung für Spezialmaterien im BKA. Das zehnseitige Gutachten würdigt die geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung und begründet, dass die Erhaltung des Gipfelkreuzes im öffentlichen Interesse gelegen ist. Das Kreuz wie nicht nur eine symbolische Markierung des höchsten Punktes in Österreich und ein Zeichen für die alpinistische Leistung der Großglockner-Erstbesteigung, sondern auch ein bedeutendes Dokument aus der Zeit des aufstrebenden Alpinismus und der Vermessung und der wissenschaftlichen Betrachtung der Gebirgswelt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert ist. Das BDA fasste auch ins Auge, weitere Denkmale, die sich im alpinen Gelände befinden, unter Denkmalschutz zu stellen und so in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu richten, so Bundesdenkmalamt-Präsident Christoph Bazil.