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19. September 2019

Geschädigte Waldbauern werden entlastet

Bund schafft Lösung, Köstinger und Obernosterer bringen wichtige Entlastung nach Hause: Die Freigrenze für Agrargemeinschaften, die Schadholz aufarbeiten müssen, wird verdoppelt.
Geschädigte Waldbauern werden entlastet
Brachten eine steuerliche Entlastung der sturmgeschädigten Agrargemeinschaften auf Schiene: die Nationalräte Elisabeth Köstinger und Gabriel Obernosterer. Foto: KK

„Das war wirklich eine Maßnahme in letzter Sekunde – dafür lohnt es sich in der Politik zu arbeiten. Wir haben jetzt mehrere Monate gekämpft und konnten nun eine Lösung für die Mitglieder von Agrargemeinschaften, die von Schadholz betroffen sind, durchsetzen“, berichtet Gabriel Obernosterer. Als Lesachtaler war es ihm ein besonderes Anliegen für die sturmgeschädigten Bauern eine Entlastung zu erzielen. Gemeinsam mit Elisabeth Köstinger konnte er erreichen, dass das Gesetz geändert wurde.

Freigrenze angehoben

Konkret heißt das für die Mitglieder von Agrargemeinschaften, dass die Freigrenze von 2.000 auf 4.000 Euro pro Mitglied angehoben wird. „Für die betroffenen Agrargemeinschaften und deren Mitglieder ist das eine spürbare und vor allem unbürokratische Erleichterung“, sagen die beiden Abgeordneten Köstinger und Obernosterer. Die Stürme und die daraus resultierenden Schäden sind für viele Agrargemeinschaften zum großen Problem geworden. „Die Mengen an Schadholz sind riesig und müssen rasch aus den Wäldern gebracht werden“, weiß Gabriel Obernosterer. „Die Preise sind durch die großen Schadholzmengen aus Sturm und Borkenkäferbefall im Keller, die Betroffenen müssen das Holz aber aus dem Forst herausholen. Die Anhebung des steuerbefreiten Wertes ist eine Minderung des enormen Schadens“, so Köstinger. Die neue Regelung wurde bereits in einer Sonder-Nationalratssitzung beschlossen.

 

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