Das Innenministerium hat am Mittwoch per Verordnung die Grenzkontrollen bis 31. Mai verlängert. Ursprünglich hätten die Kontrollen bis 7. Mai gegolten. Es gelten daher sämtliche Ein- und Ausreisebestimmungen wie bisher. Personen, die beispielsweise nach Österreich bzw. Kärnten einreisen wollen, müssen ein ärztliches Zeugnis mit sich führen, dass ein negatives Corona-Testergebnis bestätigt. Dieses Zeugnis darf nicht älter als vier Tage sein. Wer kein Zeugnis hat, darf nicht einreisen.
Die Verlängerung der Grenzkontrollen und damit der Ein- und Ausreisebestimmungen bedeuten für all jene, die Kärnten über die Grenze nach Slowenien verlassen, um dort Tabakwaren zu kaufen, dass sie sich nach der Wiedereinreise nach Kärnten zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen. Darauf weisen die Bezirkshauptmannschaften Klagenfurt Land, Wolfsberg und Völkermarkt explizit hin.
Es gelten zudem teilweise Sperren an den Grenzübergängen zu Slowenien: