14
Anzahl der
Art der Feuerungsanlage
Brennstoff
überprüfungen Bemerkungen
pro Jahr
Einzelfeuerstätten
Gas
1
Heizöl extra leicht
3
x
Pellets
2
x
sonstige Festbrennstoffe
4
x
Offene Kamine
Festbrennstoffe
2
Gas, auch
Brennwerttechnik
1
Heizöl extra leicht
1
Heizöl extra leicht –
Brennwerttechnik
1
Heizöl leicht
<400 kW: 2
>400 kW: 3
Heizöl sonstige
5
Pellets, auch
Brennwerttechnik
2
Festbrennstoffe mit
händischer Beschickung
4
Festbrennstoffe mit
automatischer Beschickung
2
Gas
1
Heizöl extra leicht
2
x
Heizöl leicht,
Heizöl schwer
4
x
Biomasse
4
x
Biomasse mit
Rauchgaskondensation
1
x
Räucheranlagen, privat
2
x
Räucheranlagen, gewerblich
4
x
x Die Selbstreinigung der Feuerstätte einschließlich des Verbindungsstücks sowie bei Fernwärme-Heiz-
zentralen der Abgasführung und der allenfalls vorhandenen Abgasreinigungsanlagen ist zulässig.
ÄNDeruNG Der TIroLer feuerPoLIzeIorDNuNG 1998,
IN krAfT GeTreTeN MIT 1. DezeMBer 2015:
Nach Art. 4 des Abgabenänderungsgesetzes 2015 wird eine Änderung des Gebührenge-
setzes dahingehend vorgenommen, dass sich gem. § 11 Abs. 3 GebG für Eingaben und
Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Bürgerkarte (§§
4 ff E-GovG) eingebracht werden, die in den Tarifposten 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 2 des
§ 14 angeführten Beträge
— von 3,90 Euro auf 2,30 Euro,
— von 14,30 Euro auf 8,60 Euro,
— von 21,80 Euro auf 13,10 Euro,
— von 47,30 Euro auf 28,40 Euro
ermäßigen.
Die Neuregelung gilt für Eingaben und Beilagen, für die die Gebührenschuld nach dem
31. Dezember 2015 entsteht.
GeBüHreNerMÄSSIGuNG BeI eINGABeN, DIe uNTer Der
fuNkTIoN „BürGerkArTe“ eINGeBrAcHT WerDeN
Zentralheizungsanlagen
(Anlagen nach § 2 Abs.
48 des Tiroler Gas-, Hei-
zungs- und Klimaanlagen-
gesetz 2013, LGBl. Nr.
111, in der jeweils gelten-
den Fassung und Anlagen
nach dem Emissionsschutz-
gesetz für Kesselanlagen –
EG-K 2013, BGBl. I Nr.
127/2013)
Fernwärme-Heizzentralen
(Fernwärmeversorgungsan-
lagen mit gewerberechtlicher
Genehmigung und Personal
zur Betreuung der Feuerungs-
anlage samt Abgasreinigung)