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erweitert, und so beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig,
den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 6, KG Leisach, laut planlicher und schriftlicher
Darstellung vom 11. Dezember 2015 durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen. Zudem wird dieser Bebauungsplan sogleich erlassen, was
jedoch nur dann rechtswirksam wird, wenn binnen der Auflegungs- und Stellung-
nahmefrist keine Eingabe erfolgt.
Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 6, 912, 916
und 1085, kG Leisach:
Zur geplanten Errichtung eines Pufferspeicherraumes im Bereich des Wohnhauses der
Fam. Muser und aufgrund geringfügiger Flächenarrondierungen des Öffentlichen
Gemeindeweges im Bereich des neuen Gemeindezentrums sind Änderungen des
Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Gemeinderaumplaner hat dazu bereits
eine positive Stellungnahme abgegeben und so beschließt der Gemeinderat nach
einer kurzen Beratung einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Ent-
wurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Be-
reich der Grundstücke Gp. 6, 912, 916 und 1085, alle KG Leisach, durch vier
Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine
Widmungsänderung im genannten Bereich von derzeit „Vorbehaltsfläche für den Ge-
meinbedarf – Gemeindezentrum (VGZ)“ gem. § 52 TROG 2011 bzw. von „Beste-
hender örtlicher Verkehrsweg“ gem. § 53 Abs. 3 TROG 2011 in künftig
„Allgemeines Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 2 TROG 2011 bzw. in „Bestehender ört-
licher Verkehrsweg“ gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 vor.
Grundverkehr mit der Gemeinde Leisach:
Grundtausch mit den Geschwistern Mitterdorfer zum Bau einer
Bushaltestelle
Zur Errichtung einer Bushaltestelle im Bereich der Gp. 1034, KG Leisach, beschließt
der Gemeinderat einhellig, dem Antrag des Bauausschusses zuzustimmen und einen
flächengleichen Grundtausch mit den Besitzern, den Geschwistern Mitterdorfer, im Be-
reich des Leisacher Gewerbegebietes SüD und zusätzlich einen Gewerbegrundverkauf
in der Größe einer Fläche von rund 200 m² zu genehmigen, wobei der Gemeinde
Leisach für diese Gewerbefläche ein unbefristetes Vorkaufsrecht einzuräumen ist.
Gemeindezentrum Neu, flächenbereinigung bzw. Verkauf im Bereich
des Hauses Muser
Der Gemeinderat beschließt nach einer kurzen Beratung einhellig, der Erika Muser
im Bereich ihres Wohnhauses eine Grundfläche im Ausmaß von rund 20 m² zu
verkaufen, damit sie dort einen Pufferspeicherraum errichten kann.
Zudem genehmigt der Gemeinderat die Erweiterung der Bausubstanz zum
Bauvorhaben der Neuerrichtung des Gemeindehauses und zwar die Errichtung einer
baulichen Nebenanlage (einen Lagerraum und einen Raum für die Lichtwellenleiter-
ortszentrale).
übereinkommen mit der Pfarrkirche Leisach
Der Bauausschuss-Obmann berichtet hierzu dem Gemeinderat, dass die Vertreter der
Pfarrkirche Leisach, unter Beisein ihres Beraters, eine Punktation mit detaillierten
Anforderungen vorgelegt hat. Bei dieser Besprechung wurde auch die Position der
Gemeinde Leisach dargestellt. Nunmehr hat der Bauausschuss bei der letzten Sitzung
unter Beisein des Bürgermeisters ein schriftliches Angebot, basierend auf einem
vorläufigen Parifizierungsgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen,
unterbreitet, welchem der Gemeinderat nach Beratungen einhellig zustimmt.
AuS DeM GeMeINDerAT