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AuS DeM GeMeINDerAT
festlegung eines Mittelfrist- bzw. Investitionsplanes für die Jahre 2017
bis 2020:
Hinsichtlich des festzulegenden Mittelfrist- und Investitionsplan für die nächsten vier Jahre
beschließt der Gemeinderat nach einiger Beratung einhellig, diesen wie folgt festzulegen:
Projekt: Gemeindezentrum „Gemeindezentrum Leisach Neu“:
Investitionssumme im Jahr 2017: 1,900.000 €
Projekt: Gemeindestraßensanierungen:
Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019
jeweils 200.000 €
Projekt: Wildbachverbauungsprojekt Leisach Dorfbach:
Investitionssumme im Jahr 2017: 130.000 €
Projekt: Baulandgewinnung:
Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019
jeweils € 200.000;
Projekt: Schwimmbadgeneralsanierung:
Investitionssummen in den Jahren 2017, 2018 und 2019
jeweils € 200.000;
Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 147/6 und
153/1, kG Burgfrieden:
Um der Fam. Trojer im Bereich ihrer Hofstelle vlg. Klausmeier die Errichtung eines
zeitgemäßen Laufstalles zu ermöglichen, beschließt der Gemeinderat nach einer kur-
zen Debatte einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über
die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich der
Grundstücke Gp. 147/6 und Gp. 153/1, KG Burgfrieden, durch vier Wochen hin-
durch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungs-
änderung im Bereich der Grundstücke Gp. 147/6 und Gp. 153/1, KG Burgfrieden,
von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 in künftig „Landwirtschaftliches Misch-
gebiet“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 bzw. im Bereich der Gp. 153/1, KG Burg-
frieden, von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gem. § 40 Abs. 5 TROG
2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41 TROG 2011 vor.
Änderung des flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, kG Leisach:
Der Osttiroler Kajakclub hat um Änderung des Flächenwidmungsplanes und die
Neuerlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, KG Leisach, ersucht,
da das Bootshaus seinerzeit zum Teil auf der Nebenparzelle und somit auf Leisacher
Gemeindegebiet errichtet wurde. Zur baurechtlichen Richtigstellung des derzeitigen
Baubestandes soll daher im genannten Bereich eine geringfügige Änderung der Flächen-
widmung und ein Bebauungsplan erlassen werden. So beschließt der Gemeinderat
nach einer kurzen Beratung einhellig, den von Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten
Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im
Bereich des Grundstückes Gp. 520/3, KG Leisach, durch vier Wochen
hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht eine Widmungs-
änderung im Bereich des Grundstückes Gp. 520/3, KG Leisach, von derzeit „Sonder-
fläche Sportanlage – SFcH – Bootshaus, clubhaus“ gem. § 50 TROG 2011 in künftig
„Sonderfläche clubhaus, Kajakclub – ScK“ gemäß § 43 Abs. 1 TROG 2011 vor.
Neuerlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden
Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 520/3, kG Leisach:
Hierzu beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig, den von
Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungs-