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Feuerbrand-Gefahr
März 2016
Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse
und schwer zu bekämpfende Krankheit
verschiedener Obst-, Zier- und Wildge-
hölze, die durch das Bakterium Erwinia
amylovora verursacht wird. Er ist die
gefährlichste Krankheit des Kernobstes.
Er befällt vorwiegend Pflanzen aus der
Unterfamilie der apfelfrüchtigen Rosen-
gewächse (Pomoideae).
Aufgrund der Gefährlichkeit der
Krankheit besteht Meldepflicht und Be-
kämpfungspflicht.
Für den Menschen
ist die Krankheit völlig ungefährlich.
Feuerbrand führt zum Welken und
Absterben von Blüten, Blättern und in
weiterer Folge von ganzen Trieben. Die
Krankheit kann sich sehr schnell in das
ältere Holz ausbreiten und zum Abster-
ben von befallenen Pflanzen führen.
Zu den
Wirtspflanzen
des Feuer-
brandes zählen wichtige Arten wie Ap-
fel, Birne, Vogelbeere, Mispel und Quit-
te. Darüber hinaus werden aber auch
Gehölze und Sträucher wie Cotoneas-
ter, Felsenbirne, Feuerdorn, Mehlbee-
re, Stranvaesie, Wollmispel, Weißdorn,
Aronia und Zierformen von Apfel und
Quitte befallen.
Infektion
Die Feuerbranderreger überwintern
an befallenen Ästen und am Stamm im
befallenen Rindengewebe (Canker), wo
sie sich bei warmem Wetter vermeh-
ren und in Form von bakterienhaltigen
Schleimtropfen hervor quellen und ver-
breitet werden.
Offene Blüten stellen die wichtigs-
ten Eintrittspforten für den Erreger dar,
weshalb Infektionen (Primärinfektio-
nen) häufig während der Blütezeit erfol-
gen. Eine Infektion kann aber auch über
Wunden, wie sie bei Verletzungen durch
Hagelschlag passieren, erfolgen. Bei ho-
hem Befallsdruck können die Bakterien
auch über die Atemöffnungen (Stoma-
ta) der Pflanze eindringen und die sog.
Triebinfektionen (Sekundärinfektionen)
auslösen.
Die größte Infektionsgefahr besteht
bei feucht-warmem Wetter während der
Blütezeit, wenn die Tages-Durchschnitts-
temperatur an mehreren aufeinan-
der folgenden Tagen über 15,6 °C
steigt und danach eine Benetzung durch
Tau oder Niederschlag erfolgt.
Bei frühzeitigem Erkennen können
Maßnahmen gesetzt werden, um die
Ausbreitung der Krankheit zu verhindern
und Schäden möglichst gering zu halten.
Durch regelmäßige und aufmerksame
Beobachtung der Wirtspflanzen können
Veränderungen rasch wahrgenommen
werden. Vor allem Obstbäume sollten
während der Blütezeit und den dar-
auffolgenden Wochen öfter kontrolliert
werden. Zur Verringerung des Erreger-
infektionspotentials wird die vorbeugen-
de Rodung von gesunden feuerbrand-
gefährdeten Zier- und Wildgehölzen,
insbesondere Cotoneaster, empfohlen.
Maßnahmen bei Feuerbrandverdacht
Der Befall von Pflanzen durch Feu-
erbrand bzw. der Verdacht eines sol-
chen Befalls ist anzeigepflichtig und
unterliegt damit der Meldepflicht. In
jeder Gemeinde gibt es einen Feuer-
brandbeauftragten, der im Verdachts-
fall als erste Anlaufstelle zur Verfügung
steht. Feuerbrandbeauftragter in der
Gemeinde Tristach ist Herr Franz Koller,
Lavanter Straße 60, 9907 Tristach, Tel.:
0664/5560500 oder 04852/67389.
Alle notwendigen Maßnahmen zur Fest-
stellung und Bekämpfung der Krankheit
werden von ihm angeordnet. Welche
Maßnahmen im Detail angeordnet wer-
den, hängt von den herrschenden Be-
dingungen vor Ort ab wie z.B. der Be-
fallsstärke, der betroffenen Baum- bzw.
Strauchart, etc. Die Pflanzenbesitzer
müssen den behördlichen Anordnun-
gen Folge leisten und die Bekämpfung
grundsätzlich selbst vornehmen. Befal-
lene Pflanzen oder Pflanzenteile sind
sofort zu entfernen und zu vernichten
oder zu verwerten. Für Befallsstandor-
te ist eine Nachkontrolle durchzuführen.
Aufgrund der Möglichkeit von Latenzbe-
fällen darf diese erst nach drei aufein-
anderfolgenden Jahren ohne Symptome
abgeschlossen werden.
Bei Nichtdurchführung der angeord-
neten Maßnahmen ist von der Gemein-
de Meldung an die zuständige Bezirks-
verwaltungsbehörde zu erstatten. Diese
kann unter Zuhilfenahme der bestellten
nichtamtlichen Bezirkssachverständi-
gen eine Ersatzvornahme anordnen.
Erkennungsmerkmale
Blüteninfektion (Primärinfektion):
Verbräunungen der Blüten und Blü-
tenstiele, Absterben des gesamten
Blütenstandes.
Triebinfektion (Sekundärinfektion):
Welke und Verbräunen von jungen
(krautigen bzw. noch nicht verholz-
Feuerbrand-Gefahr
Umgebung und Garten kontrollieren! Durch die Einhaltung der Meldepflicht und die sachgerechte
Durchführung der angeordneten Maßnahmen können die Schäden durch die Pflanzenseuche in Grenzen
gehalten werden und potentielle Infektionsquellen beseitigt werden.
Foto: Amt der Tiroler Landesregierung