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Feuerbrand-Gefahr

März 2016

Feuerbrand

Feuerbrand ist eine hochinfektiöse

und schwer zu bekämpfende Krankheit

verschiedener Obst-, Zier- und Wildge-

hölze, die durch das Bakterium Erwinia

amylovora verursacht wird. Er ist die

gefährlichste Krankheit des Kernobstes.

Er befällt vorwiegend Pflanzen aus der

Unterfamilie der apfelfrüchtigen Rosen-

gewächse (Pomoideae).

Aufgrund der Gefährlichkeit der

Krankheit besteht Meldepflicht und Be-

kämpfungspflicht.

Für den Menschen

ist die Krankheit völlig ungefährlich.

Feuerbrand führt zum Welken und

Absterben von Blüten, Blättern und in

weiterer Folge von ganzen Trieben. Die

Krankheit kann sich sehr schnell in das

ältere Holz ausbreiten und zum Abster-

ben von befallenen Pflanzen führen.

Zu den

Wirtspflanzen

des Feuer-

brandes zählen wichtige Arten wie Ap-

fel, Birne, Vogelbeere, Mispel und Quit-

te. Darüber hinaus werden aber auch

Gehölze und Sträucher wie Cotoneas-

ter, Felsenbirne, Feuerdorn, Mehlbee-

re, Stranvaesie, Wollmispel, Weißdorn,

Aronia und Zierformen von Apfel und

Quitte befallen.

Infektion

Die Feuerbranderreger überwintern

an befallenen Ästen und am Stamm im

befallenen Rindengewebe (Canker), wo

sie sich bei warmem Wetter vermeh-

ren und in Form von bakterienhaltigen

Schleimtropfen hervor quellen und ver-

breitet werden.

Offene Blüten stellen die wichtigs-

ten Eintrittspforten für den Erreger dar,

weshalb Infektionen (Primärinfektio-

nen) häufig während der Blütezeit erfol-

gen. Eine Infektion kann aber auch über

Wunden, wie sie bei Verletzungen durch

Hagelschlag passieren, erfolgen. Bei ho-

hem Befallsdruck können die Bakterien

auch über die Atemöffnungen (Stoma-

ta) der Pflanze eindringen und die sog.

Triebinfektionen (Sekundärinfektionen)

auslösen.

Die größte Infektionsgefahr besteht

bei feucht-warmem Wetter während der

Blütezeit, wenn die Tages-Durchschnitts-

temperatur an mehreren aufeinan-

der folgenden Tagen über 15,6 °C

steigt und danach eine Benetzung durch

Tau oder Niederschlag erfolgt.

Bei frühzeitigem Erkennen können

Maßnahmen gesetzt werden, um die

Ausbreitung der Krankheit zu verhindern

und Schäden möglichst gering zu halten.

Durch regelmäßige und aufmerksame

Beobachtung der Wirtspflanzen können

Veränderungen rasch wahrgenommen

werden. Vor allem Obstbäume sollten

während der Blütezeit und den dar-

auffolgenden Wochen öfter kontrolliert

werden. Zur Verringerung des Erreger-

infektionspotentials wird die vorbeugen-

de Rodung von gesunden feuerbrand-

gefährdeten Zier- und Wildgehölzen,

insbesondere Cotoneaster, empfohlen.

Maßnahmen bei Feuerbrandverdacht

Der Befall von Pflanzen durch Feu-

erbrand bzw. der Verdacht eines sol-

chen Befalls ist anzeigepflichtig und

unterliegt damit der Meldepflicht. In

jeder Gemeinde gibt es einen Feuer-

brandbeauftragten, der im Verdachts-

fall als erste Anlaufstelle zur Verfügung

steht. Feuerbrandbeauftragter in der

Gemeinde Tristach ist Herr Franz Koller,

Lavanter Straße 60, 9907 Tristach, Tel.:

0664/5560500 oder 04852/67389.

Alle notwendigen Maßnahmen zur Fest-

stellung und Bekämpfung der Krankheit

werden von ihm angeordnet. Welche

Maßnahmen im Detail angeordnet wer-

den, hängt von den herrschenden Be-

dingungen vor Ort ab wie z.B. der Be-

fallsstärke, der betroffenen Baum- bzw.

Strauchart, etc. Die Pflanzenbesitzer

müssen den behördlichen Anordnun-

gen Folge leisten und die Bekämpfung

grundsätzlich selbst vornehmen. Befal-

lene Pflanzen oder Pflanzenteile sind

sofort zu entfernen und zu vernichten

oder zu verwerten. Für Befallsstandor-

te ist eine Nachkontrolle durchzuführen.

Aufgrund der Möglichkeit von Latenzbe-

fällen darf diese erst nach drei aufein-

anderfolgenden Jahren ohne Symptome

abgeschlossen werden.

Bei Nichtdurchführung der angeord-

neten Maßnahmen ist von der Gemein-

de Meldung an die zuständige Bezirks-

verwaltungsbehörde zu erstatten. Diese

kann unter Zuhilfenahme der bestellten

nichtamtlichen Bezirkssachverständi-

gen eine Ersatzvornahme anordnen.

Erkennungsmerkmale

Blüteninfektion (Primärinfektion):

Verbräunungen der Blüten und Blü-

tenstiele, Absterben des gesamten

Blütenstandes.

Triebinfektion (Sekundärinfektion):

Welke und Verbräunen von jungen

(krautigen bzw. noch nicht verholz-

Feuerbrand-Gefahr

Umgebung und Garten kontrollieren! Durch die Einhaltung der Meldepflicht und die sachgerechte

Durchführung der angeordneten Maßnahmen können die Schäden durch die Pflanzenseuche in Grenzen

gehalten werden und potentielle Infektionsquellen beseitigt werden.

Foto: Amt der Tiroler Landesregierung