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Behindertenpass
Wer sich einen Behindertenpass ausstellen lassen kann, kann sich damit einige Vorteile
ermöglichen, wie:
➢
Pauschalierter
Steuerfreibetrag
ab 25 % Behinderung (ausgenommen bei
ganzjährigem Pflegegeldbezug) und/oder Diätverpflegung (mit entsprechender
Zusatzeintragung im Behindertenpass)
➢
Gratis Autobahnvignette
(mit Zusatzeintragung im Behindertenpass über die
Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)
➢
Parkausweis gem. § 29 b StVO
(Voraussetzung für die Ausstellung des
Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung im Behin-
dertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)
➢
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
– früher
Kfz-Steuerbefreiung (Voraussetzung: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder
Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel)
➢
Mautermäßigungen
auf der Großglocknerhochalpenstraße, Nockalmstraße und
Gerlos Alpenstraße genügt der Behindertenpass, für die Felbertauernstraße und auf den
verschiedenen Autobahnmautabschnitten, z. B. A 10, benötigt man den Parkausweis
gem. § 29 b StVO und einen Einschränkungsvermerk im Führerschein,
z. B. Automatikgetriebe
➢
Autofahrerclub Mitgliedsermäßigungen
bei ARBÖ und ÖAMTC (Voraussetzung:
Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO oder Zusatzeintragung im Behindertenpass
über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel)
➢
Fahrpreisermäßigungen
bei ÖBB und Verkehrsverbund (je nach Bundesland) mit
einer
Behinderung ab 70 %
(Eintragung im Behindertenpass)
➢
Euro-key
, ein Schlüssel zur Benützung von z. B. WC-Anlagen, die behinderten
Menschen vorbehalten sind (Nachweis: Entweder Parkausweis gem. § 29 b StVO
oder
Zusatzeintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung
öffentlicher Verkehrsmittel)
➢
Eventuell Befreiung von Studiengebühren.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer
Ausbildungsstätte
➢
Versicherte bei der Gewerblichen Sozialversicherung (GSVG)
mit einer
Behinderung ab 50 %
(Eintragung im Behindertenpass) erhalten eine
Befreiung
vom Selbstbehalt
(Kostenanteil = 20 %) für Leistungen aus dieser Versicherung.
Ein Antrag bei der Versicherung ist erforderlich!
➢
Preisermäßigungen
bei Freizeit- und Kultureinrichtungen
(bitte immer vor dem Kartenerwerb anfragen!)
Besonders zu beachten ist, dass bei allen Kfz-bezogenen Vergünstigungen das Fahrzeug
auf die behinderte Person zugelassen sein muss.
Weitere Informationen beim SOZIALMINISTERIUMSERVICE, Babenbergerstraße 5,
1010 Wien, Tel. 059988.
Alfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t