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AuS DeM GeMeINDerAT
Mitgliedsbeitragsleistung an den Planungsverband 36
„lienz und umgebung“ für 2015:
Nach ausführlichen Erläuterungen des Bürgermeisters über die geplante Verwendung
des zu entrichtenden Beitrages beschließt der Gemeinderat einhellig, die Zahlung
des Verbandsbeitrages in der Höhe von 4 € pro Einwohner, gesamt somit 3.156 €,
an den GV Planungsverband 36 zu genehmigen.
Sommerkinderbetreuung 2015:
Der Obmann des Ausschusses Miteinander berichtet hierzu dem Gemeinderat, dass
bei der letzten Sitzung alle Ausschussmitglieder die Durchführung der heurigen Som-
merkinderbetreuung in der Gemeinde Leisach befürwortet haben.
Daher genehmigt der Gemeinderat einhellig, auch heuer wieder eine Sommerkinder-
betreuung anzubieten und zwar halbtags vom 20. Juli bis 28. August 2015. Die
dafür zu erwartenden Kosten in der Höhe von ca. 3.000 € werden genehmigt.
Genehmigung der restlichen Ausgabenüberschreitungen im haushalt 2014:
Die restlichen Ansatzüberschreitungen im Haushaltjahr 2014 in der Höhe 84.610,41
€ werden vom Gemeinderat nach einiger Beratung einhellig genehmigt, zumal diese
durch Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Gänze abgedeckt sind.
Bericht des überprüfungsausschusses zur Jahresrechnung 2014:
Der Obmann des Überprüfungsausschusses berichtet dem Gemeinderat über die am
4. Feb. 2015 stattgefundene Sitzung wie folgt:
Bei der durchgeführten Überprüfung der Buchhaltungsbelege vom 28. Oktober bis
zum 31. Dezember 2014 wurden keine Beanstandungen festgestellt. Alle Belege
sind vorhanden, ordnungsgemäß abgezeichnet und zugeordnet. Die kontrollierten
Ein- und Auszahlungsbelege stimmen mit dem Buchungsjournal überein.
Die Kontrolle der Kommunalsteuer für das Jahr 2014 ergab, dass im Jänner 2015 alle bis
auf einen Betrieb die Steuer für 12/2014 eingezahlt haben. Der ÜPA fragt an, ob auch
alle Betriebe, die in Leisach ansässig sind, hier überhaupt bzw. ausreichend Kommunal-
steuer an die Gemeinde Leisach entrichten? Es ist zu prüfen, ob es in diesen Betrieben An-
gestellte/Arbeiter in Leisach gibt. Wurden die entsprechenden Lohnsummen ans Finanzamt
gemeldet? Diese Betriebe sollten in diesem Zusammenhang umgehend kontrolliert werden.
Die Kontrolle der Ausgaben mittels der Überwachungsliste im Zeitraum 29. Oktober
2014 bis 31. Dezember 2014 ergab insgesamt Budgetüberschreitungen in der Höhe
von 84.610,41 €. Alle Ausgaben, die eine Überschreitung des Voranschlages bewir-
ken, sind vom Gemeinderat zu beschließen bzw. sind die Finanzierungen festzusetzen.
Gemäß den Bestimmungen des § 111 TGO nimmt der Überprüfungsausschuss die
Vorprüfung der Jahresrechnung 2014 vor. Der Kassenbestand zum 31. Dezember
2014 und der Gesamtabschluss für das Jahr 2014 in der Höhe von 33.369,82 €
stimmen überein. Alle Über- bzw. Unterschreitungen von mindestens 10.000 € sind
nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu begründen. Die
erforderlichen Begründungen sind in der Jahresrechnung 2014 detailliert angeführt.
Auf die genaue Einhaltung der Voranschlagsansätze sollte künftig vermehrt geachtet
werden! Die Überschreitungen sind regelmäßig und fortlaufend während des Jahres
durch den Bürgermeister zu begründen, die Finanzierung ist vorab festzulegen und
vom Gemeinderat umgehend zu beschließen.
Eine Überprüfung der Einnahmen- und Ausgabenrückstände wurde durchgeführt.
Die Einforderung der Rückstände ist durch Mahn- und Konkursverfahren sowie durch
gerichtliche Exekutionen gewährleistet.
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2.135,57 € an Zinsen gezahlt, die Schulden wur-
den mit 133.927,44 € getilgt. Der Schuldenstand betrug am 31. Dezember 2014
113.133,16 €, was einem Verschuldungsgrad von 8,87 % entspricht. Die fortdau-