
ISELSBERGER
GEMEINDEBOTE
Ausgabe 36 | Dezember 2016
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Gemeinden gebe, dass generelle Verordnungen
diesbezüglich erlassen werden. Er schlägt aber vor,
dass imGR ein Beschluss gefällt werden sollte, dass
für den Fall, dass Grundstückseigentümer ihre
Flächen verwildern lassen, diese aufgefordert
werden könnten, dieselbigen ordnungsgemäß
abzumähen und sauber zu halten. Er weist auch
a u f d e n v o r b e u g e n d e n B r a n d s c h u t z
(Silvesterfeuerwerke usw.) hin.
Sitzung, am04.10.2016
Der Gemeinderat berät über das Ansuchen der
F a m i l i e G r e e n a u f E r r i c h t u n g e i n e r
Gemeindestraße und den Tausch bzw. die
Ab t r e t u n g v o n G r u n d ä c h e n b e i d e n
Grundstücken Gp. 188/5, 188/6 und 618/1, alle KG
Iselsberg. Laut der Planunterlage des BM DI David
Köll würden somit 31 m² der Gp. 618/1 (Öffentliches
Gut) zur Gp. 188/5 (Green Heidemarie u.
Germana) hinzukommen und im Gegenzug 97 m²
von den Gp. 188/5 (Green Heidemarie und
Germana) und 188/6 (Green Germana) zur Gp.
618/1 (Öffentliches Gut) hinzukommen. Dadurch
würde eine Wegbreite von ca. 3,50 m entstehen.
Ersatz-GR Mayerl meint, dass eine Straßenbreite
von ca. 3,50 m schon wegen der Schneeräumung
und der Befahrung mit landwirtschaftlichen
Geräten problematisch sei. GR Gumpitsch
verlangt, dass die Straße unbedingt eine
Mindestbreite von 5 m aufweisen müsse und
zudem von der obersten Straßenächenkante zur
Grenze der Großglockner Straße B107 ausgehen
müsse. Der Bürgermeister verweist darauf, dass
seitens der Gemeinde das BBA Lienz um
Stellungnahme gebeten wurde und er diese
An t wo r t auch abwa r t en möch t e . De r
G e m e i n d e r a t b e s c h l i e ß t , d a s s e i n e
Gemeindestraße nach dem Tiroler Straßengesetz
nur übernommen werde, wenn diese eine Breite
von 5 m aufweise, ausgehend von der obersten
Straßenächenkante zur Großglockner Straße B107
hin, eine Übertragung als eigene Parzelle erfolge
und eine positive Stellungnahme des BBA Lienz
vorliege.
Der Bürgermeister berichtet über die Besprechung
am Sportplatz vom 09.09.2016 gemeinsam mit
Vereinsfunktionären bezüglich der Errichtung einer
Flutlichtanlage. Den Gemeinderäten werden die
von der Sportunion bereits eingeholten Angebote
vorgelegt. Die Kosten samt Installationsarbeiten
würden sich demnach auf ca. € 16.200,00
belaufen. Zudem wird ein TIRIS-Auszug vom
Sportplatz vorgelegt, auf welchem die zwei neuen
Beleuchtungsanlagen bereits eingezeichnet
wu rden . Laut dem hochbautechn i schen
Amtssachverständigen müsse lediglich eine
B a u a n z e i g e v o n d e r G e m e i n d e a l s
Grundeigentümerin eingebracht werden. Laut der
Sportunion würden sie auch eine Förderung von
der Landesunion bekommen. Die Sportunion bittet
die Gemeinde, dass sie als Grundeigentümerin die
Arbeiten erlaube, die Bauanzeige einbringe und
die Kosten für die Erdarbeiten in Höhe von ca.
€ 2.500,00 übernehme. Der Gemeinderat
beschließt, dass seitens der Sportunion schlüssige
Unterlagen vorgelegt werden sollen, damit eine
ordnungsgemäße Bauanzeige eingebracht
werden kann, dass die Sportunion sodann auf
Gemeindegrund die neuen Beleuchtungen
errichten darf und dass die Gemeinde das Ganze
mit € 2.500,00 fördernwird.
Der Bürgermeister bringt den Gemeinderäten
aktuelle Fotos von der Baustelle am Moserweg zur
Kenntnis. Zudem berichtet er über die bisher
e n t s t ande n e n K o s t e n , de n ge t ä t i g t e n
Materialeinsatz und dem zügigen Baufortschritt
aufgrund des guten Wetters. Er erläutert auch die
Arbeiten, welche bis zum Ende des Jahres noch
vorgenommenwerden sollen.
Der Bürgermeister berichtet über die derzeitige
Situation bei der Müllsammelstelle und verweist auf
das Schreiben des Umweltberaters Gerhard Lusser
v om 1 6 . 0 9 . 2 0 1 6 . Z u dem b r i n g t e r de n
Gemeinderäten die neuen Plakate bei der
Sammelstelle zur Kenntnis und erläutert die
Beschilderungen. Der Bürgermeister erklärt, dass
der Abfallberater bei der Sammelstelle war und
leider festgestellt wurde, dass sich die Fehlwürfe
enorm erhöht haben. Der Abfallberater hat
schriftlich mitgeteilt, dass er nun vermehrt
Kontrollen bei der Sammelstelle durchführen
werde und zudem hat er die Gemeinde auch
explizit darauf hingewiesen, dass bei Ausforschung
der Müllsünder, diese bei der BH Lienz ausnahmslos
anzuzeigen sind. Der Bürgermeister berichtet auch
von der Sitzung des Abfallwirtschaftsverbandes
am 30.09.2016, in welcher ein Modell aus
Oberösterreich vorgestellt wurde, bei welchem
nicht mehr in jeder Gemeinde Sammelstellen
aufgestellt werden, sondern an zentralen Orten für
mehrere Gemeinden große, an den Werktagen
geöffnete, Sammelstellen errichtet wurden. Der
Bürgermeister sagt, es könne jedenfalls nicht sein,
dass der Gemeindearbeiter stundenlang, in
widerrechtlich abgelagerten Restmüllsäcken bei
der Sammelstelle herumwühlen müsse und dann
auch noch die Mülltrennung, welche eigentlich
von den Bürgern gemacht werden sollte,
übernehmen müsse. In anderen Gemeinden in
Osttirol gebe es auch die Variante, dass die
Müllsammelstelle überhaupt versperrt ist und
lediglich für zwei bis drei Stunden in der Woche
geöffnet werde. Dies funktioniere dort auch. Auf