Seite 3
Die Gemeinde will in den nächsten
3 ½ Jahren alle bestehenden Was-
serzähler durch neue Funkzähler
ersetzen.
Gesetzlich sind wir verpflichtet alle
Wasserzähler im 5 Jahresintervall
auszutauschen. Das Maß- und Eich-
gesetz verlangt, „dass Messgeräte
zur Bestimmung der Durchleitmenge
von Flüssigkeiten (Wasser) geeicht
werden müssen, wenn die Anzeige-
Ergebnisse die Grundlage der
Abrechnung
der
Wasserkosten
(Kanalkosten) darstellt.
Auch Subzähler müssen künftig für
die Ermittlung von Nebensträngen
(Garten- und Blumenwasser, Tränk-
wasser in Ställen, Wohnungen in
Wohnanlagen, etc.) zwingend dem
Maß- und Eichgesetz entsprechen.
Für Wohnanlagen erhalten wir die Da-
ten von Firmen, die auf Messtechnik
spezialisiert sind.
Neue Funkwasserzähler
in der Gemeinde Prägraten a.G.
Wichtige Abfalltermine
Frühjahr 2017
SPERRMÜLLSAMMLUNG
Sperrmüllsachen und Haushaltsschrott sind zum Gemein-
debauhof zu bringen und werden ausschließlich von dort
entsorgt.
TERMINE:
Freitag, 31. März 2017
von
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
(nur am Nachmittag!)
Samstag, 1. April 2017
von
08:00 Uhr - 11:00 Uhr
ORT:
Recyclinghof/Bauhof Prägraten a.G.
TERMINE:
Mittwoch, 5. April 2017
von
08:00 Uhr - 10:00 Uhr
ORT:
Recyclinghof/Bauhof Prägraten a.G.
Bitte beachten Sie bei der Sperrmüll-
sammlung in unserer Gemeinde:
Sperrmüll sind Haushaltsabfälle, die
aufgrund ihrer Größe und Form nicht in
den Hausmüllbehälter passen und auch
sonst nicht verwertet werden können.
Es sind dies z.B. ausgediente Spiel-,
Sport- und Haushaltsgeräte, Möbel, Ein-
richtungsgegenstände und div. andere
sperrige Gegenstände.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
• Bauschutt, Gartenabfälle
• Problemstoffe wie Elektrokleingeräte, Kühlgeräte,
Fernseher, Monitore, Bildschirmgeräte, Lackdosen,
Batterien, Neonröhren etc.
• Altstoffe, die verwertet werden können, wie Papier,
Kartonagen, Glas, Textilien und unbehandeltes Holz.
ACHTUNG!
Alle Stoffe, die nicht Sperrmüll sind, werden nicht ent-
sorgt.
Im Sinne einer ordentlich funktionierenden und modernen
Abfallwirtschaft ist es notwendig, dass jeder Einzelne sei-
nen Beitrag zum Gelingen der vielfältigen Aufgaben - zum
Wohle aller - beiträgt.
PROBLEMSTOFFSAMMLUNG
Problemstoffe wie:
Medikamente und Körperpflegemittel,
Pflanzen- und Holzschutzmittel, Haus-
haltsreiniger, Lösemittel, Farben und
Lacke, Säuren, Laugen, Autobatterien,
Fotomechaniken, Altöl und ölhaltiger Ab-
fall usw.
Elektro-Altgeräte:
Kühlschränke, Kühltruhen, Elektroklein-
geräte (Radio, Föhn, Computer etc.)
Neonröhren, UV- und IR-Röhren, Ener-
giesparlampen etc., Bildschirme (Fern-
seher, Monitore, Notebooks)
Reifen:
Direktverrechnung von PKW, LKW, Trak-
toren usw.
Nach erfolgter Umstellung, werden
wir voraussichtlich die angefallenen
Wasser- und Kanalkosten 2 mal jähr-
lich messgenau abrechnen. Es ist
dann nicht mehr notwendig, die Mess-
werte abzulesen, abzugeben bzw.
einzugeben,da die Funkablesung
durch den Gemeindearbeiter durch-
geführt wird.
Bildungsscheck
Information zum Bildungsscheck
Bildung ist wichtig, um unser Leben
aktiv zu gestalten. Sich auch als
Erwachsener zielorientiert weiterzu-
bilden ist eine positive Antwort auf die
ständig neuen Herausforderungen
und Lebenssituationen. DieTeilnahme
an Kursen und Veranstaltungen
ist „gesellig“ und hat daher auch
einen sozialen Aspekt.
Mit der Aktion „Bildungsscheck“
unterstützt die Gemeinde Prägra-
ten die Teilnahme an ausgewählten
Veranstaltungen im Bildungshaus
Osttirol mit einem finanziellen Beitrag.
Wie bekomme ich meinen
Bildungsscheck?
Einfach die Kursleitung darüber infor-
mieren, dass ihr den Bildungsscheck
in Anspruch nehmen wollt.
Veranstaltungen werden mit 50%,
max. € 20,00/Veranstaltung, max.
€ 50,00/Person/Jahr unterstützt.
Foto (c) Bernhardt Wasserzähler