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Volksbewegung

Geburten

01.07.2016:

Leon Gasser,

Mutter:

Bianca Gasser, Oberlienz

02.07.2016:

Sera na-Marisol Seeba-

cher,

Mutter: Valerie

Seebacher, Oberlienz

03.08.2016:

Emma Baumgartner,

Mutter: Daria Baumgartner,

Oberlienz

29.08.2016:

Lorenz Klaunzer,

Eltern: Michaela und Elmar

Klaunzer, Glanz

08.09.2016:

Tobias Ameseder,

Eltern: Eva-Maria und

Gerald Ameseder, Oberlienz

25.09.2016:

Jakob Steiner,

Eltern: Katja und Markus

Steiner, Oberdrum

Baugründe für

Gemeindebürger -

Ende der Frist!

Bei den Baugebieten

Baumgartner bzw.

Gutternig hat die Gemeinde

das Vergaberecht für

jeweils ein Grundstück

(voll erschlossen) –

vorrangig für

Gemeindebürger.

Baugebiet Baumgartner:

Gst. 1161 (Größe 407 m²)

Baugebiet Gutternig:

Gst. 1197 (Größe 415 m²)

Interessenten mögen sich

bis

31. März 2017

bei der

Gemeinde Oberlienz

melden.

Weitere Informationen

unter Tel. 04852/64488

(oder 0664/2837324).

Christbaumversteigerung 2017

Freitag, 6. Jänner, ab 14 Uhr, Kultursaal Oberlienz

Abgabe der Geschenksartikel

Donnerstag, 5. Jänner, von 16 bis 20 Uhr

Freitag, 6. Jänner, von 8 bis 14 Uhr

Die Plattlergruppe, die Bäuerinnen und die Kirche freuen sich auf euren Besuch.

OBERLIENZerlesen 

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V. l.: OSG

Bauleiter

Ing. Sascha

Brandstätter,

OSG Geschäfts-

führer Georg

Theurl, Bgm.

Martin Huber,

Arch. DI

Reinhard

Suntinger,

Arch. DI

Reinhard

Madritsch,

Bauleiter

HABAU

Bernhard

Thaler.

Foto: Gemeinde Oberlienz

Für die von der Gemeinde reservierten Mietwohnungen im Erdgeschoß

für ältere Gemeindebürger können sich noch Interessenten bei der

Gemeinde Oberlienz melden. Sehr zur Freude der zukünftigen Woh­

nungsinteressenten konnte nach einiger Verzögerung mit den Aushub­

arbeiten durch die Baufirma HABAU begonnen werden.

Spatenstichfeier am 29.11.2016

Wohnanlage Kirchdorf

293 und 294 KG. Oberlienz (Zei­

ner). Umwidmung von Freiland

in Wohngebiet.

Der Bebauungsplan im Bereich

der Gp. 1113/2 KG. Oberlienz

(Gewerbegrund Tratte) wurde

beschlossen.

Die Gemeinde Oberlienz erlässt

eine Garagen und Stellplatzver­

ordnung (bisher wurde die

„Sillianer Verordnung“ herange­

zogen). Zugehörig dazu wurde

die Verordnung über die Erhe­

bung einer Ausgleichsabgabe be­

schlossen.

Die Jugendsportförderung wird

weitergeführt. Für Kosten von

€ 36,50 bis € 73,werden € 20,/

über € 73,werden € 40,gewährt.

Förderbar sind Saisonkarten,

Osttirol Karte, TopSkiPass,

Sportpass, Sportwochen und

Schikurse. Nicht förderbar sind

kombinierte Spiele wie Sportver­

anstaltungen sowie Mitgliedsbei­

träge.