Volksbewegung
Geburten
01.07.2016:
Leon Gasser,
Mutter:
Bianca Gasser, Oberlienz
02.07.2016:
Sera na-Marisol Seeba-
cher,
Mutter: Valerie
Seebacher, Oberlienz
03.08.2016:
Emma Baumgartner,
Mutter: Daria Baumgartner,
Oberlienz
29.08.2016:
Lorenz Klaunzer,
Eltern: Michaela und Elmar
Klaunzer, Glanz
08.09.2016:
Tobias Ameseder,
Eltern: Eva-Maria und
Gerald Ameseder, Oberlienz
25.09.2016:
Jakob Steiner,
Eltern: Katja und Markus
Steiner, Oberdrum
Baugründe für
Gemeindebürger -
Ende der Frist!
Bei den Baugebieten
Baumgartner bzw.
Gutternig hat die Gemeinde
das Vergaberecht für
jeweils ein Grundstück
(voll erschlossen) –
vorrangig für
Gemeindebürger.
Baugebiet Baumgartner:
Gst. 1161 (Größe 407 m²)
Baugebiet Gutternig:
Gst. 1197 (Größe 415 m²)
Interessenten mögen sich
bis
31. März 2017
bei der
Gemeinde Oberlienz
melden.
Weitere Informationen
unter Tel. 04852/64488
(oder 0664/2837324).
Christbaumversteigerung 2017
Freitag, 6. Jänner, ab 14 Uhr, Kultursaal Oberlienz
Abgabe der Geschenksartikel
Donnerstag, 5. Jänner, von 16 bis 20 Uhr
Freitag, 6. Jänner, von 8 bis 14 Uhr
Die Plattlergruppe, die Bäuerinnen und die Kirche freuen sich auf euren Besuch.
OBERLIENZerlesen
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V. l.: OSG
Bauleiter
Ing. Sascha
Brandstätter,
OSG Geschäfts-
führer Georg
Theurl, Bgm.
Martin Huber,
Arch. DI
Reinhard
Suntinger,
Arch. DI
Reinhard
Madritsch,
Bauleiter
HABAU
Bernhard
Thaler.
Foto: Gemeinde Oberlienz
Für die von der Gemeinde reservierten Mietwohnungen im Erdgeschoß
für ältere Gemeindebürger können sich noch Interessenten bei der
Gemeinde Oberlienz melden. Sehr zur Freude der zukünftigen Woh
nungsinteressenten konnte nach einiger Verzögerung mit den Aushub
arbeiten durch die Baufirma HABAU begonnen werden.
Spatenstichfeier am 29.11.2016
Wohnanlage Kirchdorf
293 und 294 KG. Oberlienz (Zei
ner). Umwidmung von Freiland
in Wohngebiet.
Der Bebauungsplan im Bereich
der Gp. 1113/2 KG. Oberlienz
(Gewerbegrund Tratte) wurde
beschlossen.
Die Gemeinde Oberlienz erlässt
eine Garagen und Stellplatzver
ordnung (bisher wurde die
„Sillianer Verordnung“ herange
zogen). Zugehörig dazu wurde
die Verordnung über die Erhe
bung einer Ausgleichsabgabe be
schlossen.
Die Jugendsportförderung wird
weitergeführt. Für Kosten von
€ 36,50 bis € 73,werden € 20,/
über € 73,werden € 40,gewährt.
Förderbar sind Saisonkarten,
Osttirol Karte, TopSkiPass,
Sportpass, Sportwochen und
Schikurse. Nicht förderbar sind
kombinierte Spiele wie Sportver
anstaltungen sowie Mitgliedsbei
träge.