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 OBERLIENZerlesen

Ein Bericht von Peter Schneeberger

Der Pfarrgemeinderat wird 2017 neu gewählt

Der Pfarr­

gemeinderat ist

jenes Gremium,

welches den

Pfarrer bei der

Leitung der

Pfarre unterstützt

und in Fragen

des pfarrlichen

Lebens mitent­

scheidet.

Unser Pfarrgemeinderat besteht

aus 10 Mitgliedern. Vorsitzender

ist unser hochwürdiger Herr

Pfarrer Josef Wieser, welcher

vom Pfarrgemeinderatsobmann,

aktuell Hermann Dellacher,

unterstützt wird. Des Weiteren

gibt es einen ObmannStellver­

treter, Schriftführer, Vertreter

des Pfarrkirchenrates und fünf

weitere Mitglieder.

Der Pfarrgemeinderat in unserer

Pfarre stellt sich hauptsächlich

folgenden Aufgaben:

Organisation und Durchführung

von Prozessionen, Sternsingen,

Caritassammlungen, Adventba­

sar, Wallfahrten, Bittgänge und

dergleichen. Der Pfarrgemeinde­

rat besteht aus gewählten, berufe­

nen und amtlichen Mitgliedern.

Dabei muss mindestens die Hälf­

te gewählte Personen sein. Amtli­

ches Mitglied ist zum Beispiel der

Pfarrer. Berufene Mitglieder sind

solche, die nicht in der Kandida­

tenliste standen, aber im nachhi­

nein in den Pfarrgemeinderat

berufen wurden. Dazu zählen

Vertreter des Pfarrkirchenrates

(der Pfarrkirchenrat ist zuständig

für die finanziellen Gebarung der

Pfarre deren Mitglieder werden

nicht gewählt, sondern be­

stimmt).

Roaze,

(Schaukel)

Kerachgrutte,

(Kehrschaufel aus Holz)

Lunze,

(Spalt)

Radlknittl,

(bäuerliches Gerät)

Höeset…

(Hochzeit)

… sind allesamt Dialekt­

wörter, die speziell in un­

serer Gemeinde verbreitet

waren und teilweise noch

sind. Es gibt sogar feine

Unterschiede zwischen den

einzelnen Orsteilen.

Die Chronik Oberlienz will

diese alten Dialektwörter

sammeln und aufzeichnen.

Viele haben wir schon von

Frieda Kleinlercher bekom­

men. Wir wären euch dank­

bar, wenn ihr uns solche

Dialektwörter aus allen Be­

reichen zubringen würdet.

Bitte einen kurzen Anruf

unter der Tel. 0680/3125540

und wir kommen vorbei.

Die Chronik wäre um eure

Mitarbeit dankbar!

Die Wahl der Pfarrgemeinderäte

erfolgt nach folgendem Schlüssel:

ein Viertel Jugendliche, Männer

und Frauen – wenn möglich zu

gleichen Teilen.

Die Funktionsperiode dauert 5

Jahre. Wählbar sind Katholiken

unter folgenden Voraussetzun­

gen: Vollendung des 16. Lebens­

jahres vor dem 1. Jänner des

Wahljahres und Wohnsitz in der

Pfarre.

Wahlberechtigt sind Katholiken,

die in der Pfarre ihren Wohnsitz

haben und vor dem 1. Jänner des

Wahljahres das 14. Lebensjahr

erreicht haben.

Die Wahlkommission ist zurzeit

dabei, Kandidaten für die Wahl

am 19. März 2017 zu ermitteln.

Dazu wurden alle Vereine unse­

rer Gemeinde angeschrieben ei­

nen oder mehrere Kandidaten zu

nominieren. Es ist sicher ein

Vorteil, wenn ein Verein einen

Vertreter oder eine Vertreterin

im Pfarrgemeinderat hat und so

das Leben in der Kirche mitge­

stalten kann.

Wir bitten alle Katholiken unse­

rer Gemeinde, die Interesse an

einer gut funktionierenden Kir­

che haben, sich als Kandidat oder

Kandidatin zur Verfügung zu

stellen!

Die Nominierungsfrist

endet am 19. Februar

2017.

Der Pfarrgemeinderat freut sich

auf viele Interessenten.

Foto: Gottfried Stotter