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OBERLIENZerlesen
Ein Bericht von Peter Schneeberger
Der Pfarrgemeinderat wird 2017 neu gewählt
Der Pfarr
gemeinderat ist
jenes Gremium,
welches den
Pfarrer bei der
Leitung der
Pfarre unterstützt
und in Fragen
des pfarrlichen
Lebens mitent
scheidet.
Unser Pfarrgemeinderat besteht
aus 10 Mitgliedern. Vorsitzender
ist unser hochwürdiger Herr
Pfarrer Josef Wieser, welcher
vom Pfarrgemeinderatsobmann,
aktuell Hermann Dellacher,
unterstützt wird. Des Weiteren
gibt es einen ObmannStellver
treter, Schriftführer, Vertreter
des Pfarrkirchenrates und fünf
weitere Mitglieder.
Der Pfarrgemeinderat in unserer
Pfarre stellt sich hauptsächlich
folgenden Aufgaben:
Organisation und Durchführung
von Prozessionen, Sternsingen,
Caritassammlungen, Adventba
sar, Wallfahrten, Bittgänge und
dergleichen. Der Pfarrgemeinde
rat besteht aus gewählten, berufe
nen und amtlichen Mitgliedern.
Dabei muss mindestens die Hälf
te gewählte Personen sein. Amtli
ches Mitglied ist zum Beispiel der
Pfarrer. Berufene Mitglieder sind
solche, die nicht in der Kandida
tenliste standen, aber im nachhi
nein in den Pfarrgemeinderat
berufen wurden. Dazu zählen
Vertreter des Pfarrkirchenrates
(der Pfarrkirchenrat ist zuständig
für die finanziellen Gebarung der
Pfarre deren Mitglieder werden
nicht gewählt, sondern be
stimmt).
Roaze,
(Schaukel)
Kerachgrutte,
(Kehrschaufel aus Holz)
Lunze,
(Spalt)
Radlknittl,
(bäuerliches Gerät)
Höeset…
(Hochzeit)
… sind allesamt Dialekt
wörter, die speziell in un
serer Gemeinde verbreitet
waren und teilweise noch
sind. Es gibt sogar feine
Unterschiede zwischen den
einzelnen Orsteilen.
Die Chronik Oberlienz will
diese alten Dialektwörter
sammeln und aufzeichnen.
Viele haben wir schon von
Frieda Kleinlercher bekom
men. Wir wären euch dank
bar, wenn ihr uns solche
Dialektwörter aus allen Be
reichen zubringen würdet.
Bitte einen kurzen Anruf
unter der Tel. 0680/3125540
und wir kommen vorbei.
Die Chronik wäre um eure
Mitarbeit dankbar!
Die Wahl der Pfarrgemeinderäte
erfolgt nach folgendem Schlüssel:
ein Viertel Jugendliche, Männer
und Frauen – wenn möglich zu
gleichen Teilen.
Die Funktionsperiode dauert 5
Jahre. Wählbar sind Katholiken
unter folgenden Voraussetzun
gen: Vollendung des 16. Lebens
jahres vor dem 1. Jänner des
Wahljahres und Wohnsitz in der
Pfarre.
Wahlberechtigt sind Katholiken,
die in der Pfarre ihren Wohnsitz
haben und vor dem 1. Jänner des
Wahljahres das 14. Lebensjahr
erreicht haben.
Die Wahlkommission ist zurzeit
dabei, Kandidaten für die Wahl
am 19. März 2017 zu ermitteln.
Dazu wurden alle Vereine unse
rer Gemeinde angeschrieben ei
nen oder mehrere Kandidaten zu
nominieren. Es ist sicher ein
Vorteil, wenn ein Verein einen
Vertreter oder eine Vertreterin
im Pfarrgemeinderat hat und so
das Leben in der Kirche mitge
stalten kann.
Wir bitten alle Katholiken unse
rer Gemeinde, die Interesse an
einer gut funktionierenden Kir
che haben, sich als Kandidat oder
Kandidatin zur Verfügung zu
stellen!
Die Nominierungsfrist
endet am 19. Februar
2017.
Der Pfarrgemeinderat freut sich
auf viele Interessenten.
Foto: Gottfried Stotter