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Aus dem Gemeinderat
im Bereich der Wegelate Säge.
Geplant war die Ausleitung aus
der Triebwasserleitung zur „Mühle
neu“, weiter zur Wegelate Säge,
zum Lodenstampf in ein Einlauf-
bauwerk mit Pumpstation und wie-
der in die Triebwasserleitung. Im
Zuge der Umplanung konnte der
Verlauf vereinfacht werden sodass
nun die Ausleitung über die histori-
sche Wehranlage (dafür sind keine
baulichen Veränderungen erfor-
derlich) zur Wegelate Säge erfolgt.
Unterhalb der Wegelate Säge fließt
ein Teil des Triebwassers der We-
gelate Säge in ein Rückgabegerin-
ne. Der Lodenstampf benötigt für
den Betrieb nur ca. die Hälfte des
Triebwassers der Wegelate Säge.
Die „Mühle neu“ wird nunmehr auf
der Gp. 1649/3, KG Innervillgraten
(unterhalb des Lodenstampfes) er-
richtet.
Durch diese mit Bescheid der
Tiroler
Landesregierung, Abt.
Wasser-, Forst- und Energie-
recht vom 18.07.2016, GZ: IIIa1-
W-10.153/259-2016
bewilligte
Änderung muss die Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Innervill-
graten und Herrn Peter Mayr, Eg-
geberg 147, 9932 Innervillgraten
vom 11.02.2009 geändert werden.
In der neuen Vereinbarung ändert
sich der Standort von der bisherigen
Gp. 1646/2 auf die Gp. 1649/3, KG
Innervillgraten sowie, dass das Vor-
kaufsrecht auf die Hofstelle Unter-
lüfter (HNr. 147) eingetragen wird.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die neue Vereinbarung
zwischen der Gemeinde Innervill-
graten und Peter Mayr, Eggeberg
147, 9932 Innervillgraten in welcher
sich der Standort von der bisherigen
Gp. 1646/2 auf die Gp. 1649/3, KG
Innervillgraten ändert und das Vor-
kaufsrecht auf die Hofstelle Unter-
lüfter (HNr. 147) eingetragen wird.
Vereinbarung Schett Paul – Ver-
setzung Mühle
Im Jahr 2009 wurde mit den Be-
sitzern der Stallerbachmühle (LA
Josef Schett, Lahnberg 41; Josef
Mayr, Eggeberg 144; Josef Bach-
mann, Ebene 52; Johann Schett,
Hochberg 20 und Johann Mair,
Lahnberg 38) eine Vereinbarung
über die Versetzung der Staller-
bachmühle ins Areal der Wegelate
Säge abgeschlossen. Mit Bescheid
der Bezirkshauptmannschaft Lienz,
Abt. Umwelt vom 24.01.2013, GZ:
WR/B-102/6 wurde festgestellt,
dass das Wasserbenutzungsrecht
an der Stallerbachmühle erloschen
ist. Eine neue Vereinbarung wurde
den Mühlenbesitzern der Staller-
bachmühle vorgelegt, welche aber
nicht von allen Eigentümern unter-
fertigt wurde.
Durch mehrere Diskussionen eröff-
nete sich für die Gemeinde die Mög-
lichkeit die Lüftermühle des Paul
Schett, Eggeberg 146 von der Bp.
226 auf die Gp. 1649/3, KG Inner-
villgraten zu versetzen. Schett Paul
räumt der Gemeinde Innervillgraten
das Recht ein, die Lüftermühle auf
das Gst. 1649/3, KG Innervillgraten
zu versetzen und für Schauzwecke
zu nutzen. Er fordert lediglich eine
Entschädigung in der Höhe von €
9.000,-- für die im Jahr 2011 durch-
geführte Renovierung der Mühle.
Die Lüftermühle wäre für die Ge-
meinde bzw. für den Heimatpflege-
verein als Betreiber der künftigen
„Schaumühle“ interessanter im
Gegensatz zur Stallerbachmühle,
da sie ein aufrechtes Wasserrecht
hat, renoviert ist und zusätzlich
eine Gersterolle und Transmissi-
on hat. Bei der Stallerbachmühle
müsste um ein Wasserrecht ange-
sucht werden, welches ein eigenes
wasser- und naturschutzrechtliches
Verfahren voraussetzt.
Der Gemeinderat Gebhard Walder
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt mit 9
Stimmen gegen 1 Stimme mit Paul
Schett, Eggeberg 146, 9932 Inner-
villgraten eine Vereinbarung über
die Versetzung der Lüftermühle von
der Bp. 226 auf die Gp. 1649/3, KG
Innervillgraten abzuschließen so-
wie ihm eine Entschädigung in der
Höhe von € 9.000,-- für die Reno-
vierung der Lüftermühle im Jahr
2011 zu zahlen und die Bauarbei-
ten im Laufe des November 2016
durchzuführen.
Niederschrift des Gemeinde-
überprüfungsausschuss
Die Obfrau des Überprüfungsaus-
schusses Frau Martina Steidl bringt
dem Gemeinderat die Niederschrift
über das Ergebnis der Überprüfung
vom 12.10.2016 zur Kenntnis. Es
wird festgestellt, dass der Kassen-
bestand bei der Raika Villgratental
€ - 1.370,72 beträgt.
Die Aufnahme des buchmäßigen
Kassenbestandes hat ergeben,
dass die Summe der gebuchten
Einnahmen-Abstattung 2016 bis
12.10.2016 € 4.982.785,17 und die
Summe der gebuchten Ausgaben-
Abstattung 2016 bis 12.10.2016
€ 4.984.155,89 beträgt. Somit er-
gibt sich ein buchmäßiger Kas-
senbestand von € - 1.370,72. Die
Kassenübereinstimmung ist somit
gegeben.
Die Kassenbestandsaufnahme der
Nebenkasse stimmt überein.
Die Buchungs- und Belegprüfung
ergab keine Mängel. Die Überprü-
fung der rechtzeitigen Erhebung
und Leistung der Zahlungen ergab
kein Mängel.
Die Einhaltung der Ansätze des
Jahresvoranschlages ergab Abwei-
chungengegenüber demHaushalts-