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Aus dem Gemeinderat
Gemeinderatsbeschlüsse
Gemeinderatssitzung
vom 02.08.2016
Vergabe „Stahlwasserbau“ bei
den Kraftwerken Innervillgraten
Betreffend der Vergabe der Leistun-
gen „Stahlwasserbau“ wurden die
Firmen „Wild Metall GmbH“, „Gufler
Metall KG“ sowie „Haslinger Stahl-
bau“ angeschrieben.
Die Firma Wild Metall GmbH hat ein
Angebot in der Höhe von € 459.629,-
- und die Fa. Gufler Metall KG in der
Höhe von € 534.580,-- abgegeben.
Seitens der Fa. Haslinger Stahlbau
ist kein Angebot eingelangt.
Die Angebote beinhalten beim Tur-
binenhaus die Krananlage und Ein-
fassungen für Gussasphalt sowie
Blechvorhang, Unterwasserrückga-
be und bei den Wasserfassungen
Staller-, Alfen- und Roßtalbach di-
verse Schütze, Feinsiebanlagen
und Grobrechen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Vergabe der Leistun-
gen für den Stahlwasserbau bei
den Kraftwerken Innervillgraten an
den Bestbieter die Fa. Wild Metall
GmbH lt. Angebot in der Höhe von
€ 459.629,-- zu vergeben.
Steinschlagsicherung in den
Bereichen Lahnberg und Kalk-
stein
Am 20.06.2016 fand eine Bespre-
chung mit der Wildbach- und Lawi-
nenverbauung sowie den Anrainern
der Bereiche Lahnberg und Bad
Kalkstein sowie mit dem Bezirks-
forstinspektor Konrad Leiter und
dem GWA Hermann Rainer statt.
Dabei wurde den Anrainern das
Steinschlagsicherungsprojekt vor-
gestellt. Die Kosten für den Bereich
Lahnberg belaufen sich auf rund €
150.000,-- und für den Bereich Bad
Kalkstein auf rund € 90.000,--. Die-
ses Projekt wird zu 85% vom Bund
und Land Tirol bzw. Landesstraße
gefördert. Die Kosten zwischen
Gemeinde Innervillgraten und Inte-
ressenten werden nach Abzug aller
Förderungen im Verhältnis von 60%
Interessenten und 40% Gemeinde
Innervillgraten aufgeteilt.
Die Verpflichtungserklärungen wur-
den von allen Betroffenen unter-
schrieben.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die entsprechenden Inter-
essentenbeiträge in der Höhe von
40% für die Steinschlagsicherun-
gen in den Bereichen „Lahnberg“
und „Bad Kalkstein“ zu leisten.
Änderung Bebauungsplanes
Im Bereich der Gp. 557/5 KG Inner-
villgraten wurde an das bestehen-
de Gebäude nördlich angrenzend
ein Wintergarten errichtet. Um den
Zubau baurechtlich sanieren zu
können, wurden die angrenzenden
Grundstücke in den Planungsbe-
reich mitaufgenommen und ein ent-
sprechender Bebauungsplan mit
der Festlegung einer „besonderen“
Bauweise erlassen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Be-
reich der Gp. 557/5 KG Innervillgra-
ten entsprechend dem Planentwurf
Änderung
Flächenwidmungsplanes
Am bestehenden Wirtschaftsge-
bäude auf der Gp. 2535/4, KG In-
nervillgraten sind diverse Um- und
Zubauten geplant. Hierbei wird je-
ner Teil im Süden des Grundstücks,
welcher im Flächenwidmungsplan
der Gemeinde aktuell als „Wohn-
gebiet“ gem. § 38.1 TROG 2011
ausgewiesen ist, herausgeteilt und
als neue eigenständige Parzelle
ausgewiesen (künftige Gp. 3133).
Um das Bauvorhaben schließlich
umsetzen zu können, sieht der Pla-
nentwurf eine Rückwidmung eines
Teilbereiches im äußersten Nor-
den des Grundstückes in „Freiland“
gem. § 41 TROG 2011 vor um eine
einheitliche (Bauplatz)Widmung im
Sinne des § 2 Abs. 12 der Tiroler
Bauordnung 2011 – TBO 2011 zu
erhalten. Denn auch im Freiland
sind gem. § 42 Abs. 1 TROG 2011
„ … Umbauten von Hofstellen und
sonstigen land- und forstwirtschaft-
lichen Gebäuden … mit Ausnahme
von wesentlichen Erweiterungen
zulässig.“
Die Gemeinderätin Brigitte Schett
erklärt sich beim gegenständlichen
Tagesordnungspunkt für Befangen.
Der Gemeinderat beschließt ein-
stimmig die Auflage und Änderung
des Flächenwidmungsplanes im
Bereich der Gp. 2535/4, KG Inner-
villgraten von derzeit „Gemischtes
Wohngebiet“ gem. § 38.2 TROG
2011 in künftig „Freiland“ gem. § 41
TROG 2011 entsprechend dem Pla-
nentwurf.
Ausscheidung Weganlage vom
öffentlichen Gut
Herr Johann Peter Lusser, Lahn-
berg 45, 9932 Innervillgraten und
Herr Florian Walder, Lahnberg 44,
9932 Innervillgraten haben bei der
Gemeinde Innervillgraten um die
Überlassung des Wegstückes zwi-
schen den Hofstellen vlg. Lusser
und vlg. Lober angesucht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sit-