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Förderungen
Die Gemeinde wird im Frühjahr
2017 Angebote einholen. Bevor die
Gemeinde das Heizöl bestellt, wird
jedem der aktuelle Kaufpreis be-
kannt gegeben.
Gemeinsamer Heizöleinkauf
Um die stetig steigenden Heizölkosten etwas im Rahmen zu
halten wird den Betrieben und Gemeindebürgern wieder die
Möglichkeit gegeben, sich am Heizöleinkauf zu beteiligen.
Interessierte können sich
bis Ende März 2017
in der Gemeinde Innervillgraten bei
Oswald Fürhapter melden.
AK Beihilfen für Schüler, Lehrlinge, Stu-
denten und AK-Mitglieder in beruflicher
Aus- und Weiterbildung
Wer bekommt eine
AK-Beihilfe?
Kinder von AK-Mitgliedern
Wir fördern AK-Mitglieder, deren
Kinder sich in einer Lehrausbil-
dung befinden, eine Schule ab der
9. Schulstufe besuchen oder ein
ordentliches Bachelor- oder Mas-
terstudium absolvieren. Hier gilt:
Zumindest ein Elternteil muss zum
Zeitpunkt der Antragstellung AK-
Umlage in Tirol bezahlen oder als
AK-Mitglied in den letzten vier Jah-
ren zwei Jahre AK-Umlage in Tirol
bezahlt haben. Es können damit
auch AK-Mitglieder, die zum Zeit-
punkt der Antragstellung keine AK-
Umlage nachweisen können (z.B.
aufgrund einer Arbeitslosigkeit),
eine Bildungsbeihilfe beantragen.
Die AK-Bildungsbeihilfe erhalten
auch Kinder von ehemaligen AK-
Mitgliedern.
AK-Mitglieder in einer Aus- und
Weiterbildung
Wir fördern AK-Mitglieder, die be-
rufsbegleitend eine Schule oder ein
Studium absolvieren oder aufgrund
dieser Ausbildung die Berufstätig-
keit einstellen. Diese AK-Mitglieder
müssen zum Zeitpunkt der Antrag-
stellung die Arbeiterkammerumlage
in Tirol bezahlen oder in den letzten
vier Jahren mindestens zwei Jahre
dieAK-UmlageinTirolbezahlthaben.
Die AK Tirol unterstützt ihre Mitglieder jährlich mit rund 1,7 Millionen Euro und vergibt Bil-
dungsbeihilfen an Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie für berufliche Aus- und Weiterbil-
dung.
Bei der Bildungsbeihilfe für das
Nachholen von Bildungsabschlüs-
sen und bei der Zukunftsaktie gilt:
Auch AK-Mitglieder, die vom Be-
zahlen der AK-Umlage befreit sind,
können einen Antrag stellen.
Hinweis:
Die AK-Umlage wird bei Arbeitern
und Angestellten, die über der Ge-
ringfügigkeitsgrenze
beschäftigt
sind, automatisch bei jeder Lohn-
und Gehaltszahlung eingehoben
(Pflichtbeitrag). Von der AK-Umlage
sind bestimmte Personengruppen
befreit, wie zum Beispiel geringfü-
gig Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeits-
lose, Bezieher von Notstandshilfe,
in Karenz befindliche Arbeitnehmer.
Welche Förderungen gibt es?
Die AK Tirol vergibt einkommensab-
hängige Bildungsbeihilfen für Lehr-
linge, Schüler und Studenten sowie
einkommensunabhängige Bildungs-
beihilfen (AK-Zukunftsaktie, AK-Bil-
dungsbeihilfe für das Nachholen von
Bildungsabschlüssen).
Wann ansuchen?
Ansuchen um eine AK-Beihilfe für
Lehrlinge, Schüler und Studenten
können für das Ausbildungsjahr
2016/2017 vom 1. September 2016
bis 31. August 2017 eingereicht
werden. Die Antragsformulare sind
ab 1. September 2016 in der Bil-
dungspolitischen Abteilung der AK,
sowie in den AK-Bezirkskammern
erhältlich. Bei der Zukunftsaktie
und bei der Bildungsbeihilfe für das
Nachholen von Bildungsabschlüs-
sen gilt eine Dreimonatsfrist ab
Ausstellung des Abschlusszeugnis-
ses. Innerhalb dieser Frist muss der
Antrag bei der AK einlangen.