Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen Erlass
Vergnügungssteuer Konzert Brass Band R.E.T
Die Brassband Red Eagles Tyrol veranstaltet im Rahmen ihrer
Herbsttournee am 26.10.2015 ein Konzert im Bärenstadel in
Assling. Aus diesem Anlass suchte der Obmann der R.E.T
Band mit Schreiben vom 18.08.2015 bei der Gemeinde Ass-
ling um Erlass der Vergnügungssteuer für diese Veranstaltung
an.
Dieses Ansuchen wurde auch bereits im Gemeindevorstand
besprochen. Dieser ist der Ansicht, dass ein solcher Erlass nur
heimischen Vereinen gewährt werde soll.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Ansuchen der
R.E.T Brass Band einstimmig abzuweisen.
Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf
Geschäftslokal Raika Assling
Der Gemeinderat nimmt das Anbot der Raika Sillian eGen zur
Kenntnis. Gleichzeitig beschließt der Gemeiderat einstimmig,
den Kauf des Geschäftslokales zu den angeführten Bedingun-
gen nicht zu genehmigen. Sollten sich jedoch die Bedingungen
bzw. Konditionen für den Erwerb bei einer allfälligen Veräu-
ßerung ändern, behält man sich vor, neuerlich eine Entschei-
dung zu treffen.
Beratung und Beschlussfassung über die Auflage eines
Bebauungsplanes und eines ergänzenden Bebauungspla-
nes im Bereich der Gp. 206/3, KG Thal, Weitlaner Doris
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-
nes und eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Grundparzelle 206/3 KG Thal (zur Gänze) laut planlicher und
schriftlicher Darstellung des DI Wolfgang Mayr durch vier
Wochen hindurch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des
allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich des Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemein-
derat beschlossen am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-
546-705/46-4v.A.
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung folgenden Bebau-
ungsplanes:
allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan im Bereich des
Grundstückes 585/4, KG Kosten, im Gemeinderat beschlossen
am 20.04.1999, VO-Prüfung Zl. Ve1-546-705/46-4v.A.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des
Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke am Son-
nenhang, Änderung Bebauungsdichten, Antrag Gemein-
devorstand
Der Gemeinderat beschließt den von DI Wolfgang Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungspla-
nes im Bereich der Grundparzellen 909/12, 909/13, 909/14,
909/15, 909/16, 909/22, 909/23, 909/24, 909/25, 909/26, 962
und 964, KG Oberassling, (Plandatum: 04.11.2011), im
Bereich des Grundstückes 909/17, KG Oberassling, (Planda-
tum: 22.12.2014), sowie im Bereich der Grundstücke 909/18,
909/19, 909/20 und 909/21, KG Oberassling, (Plandatum:
03.02.2015), laut planlicher und schriftlicher Darstellung der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre Griessmann – Scherzer –
Mayr, 9900 Lienz, Alleestraße 15, durch vier Wochen hin-
durch vom 24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme aufzulegen.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der
Anzahl der Beisitzer der Gemeindewahlbehörde gemäß §
13 TGWO 1994
Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem
Gemeinderat die Entscheidung, wie sich die Gemeindewahl-
behörde zusammensetzt. Der Gemeindet beschließt einstim-
mig, die Zusammensetzung der Gemeindewahlbehörden für
die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl am 28. Februar
2016.
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung der
Anzahl der Beisitzer der Sprengelwahlbehörden gemäß §
14 TGWO 1994
Gemäß den Bestimmungen der TGWO 1994 obliegt dem
Gemeinderat die Entscheidung, aus wie vielen Beisitzern die
Sprengelwahlbehörden bestehen sollen. Ausgenommen davon
ist die Sonderwahlbehörde, die stets aus drei Beisitzern zu
bestehen hat. Die im Gemeinderat vertretenen Parteien haben
weiters die Möglichkeit, nach verhältnismäßiger Stärke die
ihnen gebührende Anzahl von Beisitzern in den einzelnen
Wahlbehörden namhaft zu machen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Anzahl der Mit-
glieder in den Sprengelwahlbehörden mit drei festzulegen. Die
im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen verzichten auf das
ihnen zustehende Vorschlagsrecht für einzelne Mitglieder und
genehmigen die Zusammensetzung der einzelnen Sprengel-
wahlbehörden.
Ansuchen Bedarfszuweisungen 2016
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die ausgewiesenen
Beträge an Bedarfszuweisungen für 2016 anzusuchen.
Beratung und Beschlussfassung betreffend Änderung Flä-
chenwidmungsplan im Bereich der Gste 591/1, 591/3,
592/1 und 592/4 KG Kosten - Kraler Andreas
Geplant ist die Änderung der Grundstücksgrenzen. Dabei sol-
len diese an den tatsächlichen Straßenverlauf angepasst wer-
den. Durch die Änderung würde das Grundstückes 592/4 die
einheitlichen Bauplatzwidmung verlieren, daher wird der Flä-
chenwidmungsplan geändert.
Der Gemeinderat beschließt, den folgenden von DI Wolfgang
Mayr ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flä-
chenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch vom
24.09.2015 bis 22.10.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen:
im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 591/1, KG
Kosten, von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Kenntlich-
machung als künftige Verkehrsfläche für den örtlichen Ver-
kehr nach § 53 Abs. 1 lit. c, im Bereich einer Teilfläche des
Grundstückes 592/1, KG Kosten, von derzeit Kenntlichma-
chung als öffentliche Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 3 in künf-
tig gemischtes Wohngebiet nach § 38 Abs. 2 sowie im Bereich
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08/2015
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