September 2015
GR-Beschlüsse | Die Pfarre im Internet
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Sitzung vom 02.07.2015
Der Gemeinderat hat Beratungen
über die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROK) ge-
führt, wobei auf bestimmte Orts- bzw.
Siedlungsbereiche näher eingegangen
wurde. Es wurde einstimmig beschlos-
sen, das ÖROK wie eingehend vorge-
tragen, erläutert und debattiert, an die
einzelnen Fachabteilungen zur Stellung-
nahme weiterzuleiten.
Ein Antrag auf Erlassung eines Be-
bauungsplanes für den Bereich der Gst.
Gp. 16/3, 16/4, 16/5 und 16/6, alle
KG Tristach, wurde nach ausführlicher
Beratung und Diskussion abgelehnt
[Ergebnis der geheimen Abstimmung:
6 Stimmen dafür, 6 dagegen (davon 1
leerer Stimmzettel, welcher als Stimm-
enthaltung und somit Ablehnung gilt);
bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag
gem. § 45 (2) TGO als abgelehnt].
Der Gemeinderat hat einstimmig die
ersatzlose Aufhebung des allgemeinen
und ergänzenden Bebauungsplanes im
Bereich der Grundstücke Gp. 652/2 und
Gp.654/4,beideKGTristach,beschlossen
(Bereich Wohnhaus Griesweg 31, 9907
Tristach - Aichner Marco und Andreas).
Für das Projekt „Sanierung Gemein-
dezentrum Tristach“ wurde mit einstim-
migem Beschluss für das Jahr 2015
zusätzlich einen Betrag in Höhe von
€
50.000,-- für folgende Investitionen
zur Verfügung gestellt: Sanierung Vor-
dach, Malerarbeiten (inkl. gr. Saal), Sa-
nierung Bühnenboden, Abtrennung Tech-
nik/Regie, Technik (Mikro, Mischpult,
Boxen, Licht) und Vorhänge. Die Bede-
ckung hierfür ist vorgesehen wie folgt:
a) Zusätzliche Bedarfszuweisung des
Landes in Höhe von
€
20.000,--; b)
€
20.000,-- Einsparung beim Straßenbau;
c) Voraussichtliche Mehreinnahmen bei
den Abgabenertragsanteilen
€
10.000,--.
Der Gemeinderat hat je einstim-
mig beschlossen: a) Der Gemeinderat
Tristach spricht sich für die Umsetzung
der Errichtung der Datenhauptleitungen,
sogenannten Backbones, im Gemeinde-
gebiet Tristach als Kooperationsprojekt
aller 15 Gemeinden des Planungsver-
bandes 36 aus und unterstützt damit
das Konzept einer gemeindeübergrei-
fenden Versorgung mit schnellem Inter-
net. Die Gesamtkosten für die Errichtung
der Datenhauptleitung belaufen sich auf
€
2.133.000,-- netto. Die Umsetzung
des Projektes soll laut Förderrichtlinien
des Landes Tirol in den Jahren 2015 bis
2017 erfolgen. Nach Abzug der Landes-
förderung in Höhe von
€
1.600.000,--
verbleiben dem Planungsverband 36
noch aufzubringende Eigenmittel von
€
533.000,-- netto. Der Eigenmittelan-
teil für die Gemeinde Tristach beläuft
sich laut dem nach Gemeindegröße ge-
staffelten Schlüssel auf
€
41.000,-- net-
to. Dieser ist in drei gleichen Jahresraten
in den Jahren 2015 bis 2017 an den
Planungsverband 36 als Projektträger für
die Errichtung der Datenhauptleitungen
zu leisten. Die Jahresrate der Eigenmittel
beträgt für die Gemeinde Tristach damit
€
13.666,67 netto; b) Als Gegenleistung
für die Nutzung der Datenhauptleitungen
und zur Deckung der Betriebskosten (v.a.
von Instandhaltung und Wartung) leistet
die Gemeinde Tristach einen Jahresbei-
trag von derzeit
€
394,68 netto, an den
Planungsverband 36; c) Der Gemeinderat
nimmt den Landeszuschuss für die Errich-
tung der Datenhauptleitungen laut vorlie-
gender Zusage (Amt der Tiroler Landes-
regierung) in Höhe von
€
1.600.000,--,
was einer Nettoförderquote von 75 %
entspricht, zur Kenntnis; d) Die Arbeiten
zur Erstellung der Datenhauptleitungen
erfolgen in den Jahren 2015 bis 2017.
Der Gemeinderat hat einstimmig be-
schlossen, das mit 24.06.2015 datierte
Angebot der Fa. Swietelsky, Baugesell-
schaft m.b.H., 9900 Lienz, anzunehmen,
wonach im gegebenen Fall LWL-Leerver-
rohrungen im Zuge der Verlegung von
TIWAG- bzw. TINETZ-Kabeln zu folgen-
den Preisen (exkl. MwSt.) mitverlegt wer-
den sollen: Verlegung PE-LWL-Rohr bis
50 mm DM:
€
2,20/lfm; Verlegung PE-
LWL-Mehrfach-Rohr:
€
3,20/lfm; Betten
mit Sand:
€
3,50/lfm; Decken mit Kunst-
stoffplatten:
€
0,60/lfm; Verlegen Warn-
band:
€
0,15/lfm.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich
beschlossen, die Schlägerungsarbeiten
für ca. 430 fm Gemeindeholz an den
Bestbieter einer diesbezügl. durchge-
führten Ausschreibung, die Fa. Suntinger,
9842 Mörtschach, zu einem fm-Preis
von
€
20,80 netto (
€
23,30 brutto –
inkl. 12 % MwSt.) zu vergeben. Bei ca.
430 fm ergeben sich somit voraussicht-
liche Schlägerungskosten in Höhe von
€
10.017,28 inkl. 12 % MwSt.
Der Gemeinderat kam überein, dass
bis auf weiteres bei der Vergabe von
Holzschlägerungsarbeiten bis zu einer
Preisdifferenz von max. 3 % jedenfalls
dem ortsansässigen Unternehmer Gug-
genberger-Lugger Hermann, Dorfstraße
38a, 9907 Tristach, der Zuschlag erteilt
werden soll (die Agrargemeinschaft Tris-
tach wendet dieselbe Regelung an).
Der Gemeinderat hat den Bürger-
meister mit dem Gemeindewaldaufseher
ermächtigt, das Gemeindeholz 2015
„Bericht aus der Gemeindestube“
Beschlüsse der letzten Sitzungen des Gemeinderates Tristach
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Roland Hofbauer, Pfarrkurator
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