Previous Page  3 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 3 / 40 Next Page
Page Background

September 2015

GR-Beschlüsse | Die Pfarre im Internet

3

Sitzung vom 02.07.2015

Der Gemeinderat hat Beratungen

über die Fortschreibung des Örtlichen

Raumordnungskonzeptes (ÖROK) ge-

führt, wobei auf bestimmte Orts- bzw.

Siedlungsbereiche näher eingegangen

wurde. Es wurde einstimmig beschlos-

sen, das ÖROK wie eingehend vorge-

tragen, erläutert und debattiert, an die

einzelnen Fachabteilungen zur Stellung-

nahme weiterzuleiten.

Ein Antrag auf Erlassung eines Be-

bauungsplanes für den Bereich der Gst.

Gp. 16/3, 16/4, 16/5 und 16/6, alle

KG Tristach, wurde nach ausführlicher

Beratung und Diskussion abgelehnt

[Ergebnis der geheimen Abstimmung:

6 Stimmen dafür, 6 dagegen (davon 1

leerer Stimmzettel, welcher als Stimm-

enthaltung und somit Ablehnung gilt);

bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag

gem. § 45 (2) TGO als abgelehnt].

Der Gemeinderat hat einstimmig die

ersatzlose Aufhebung des allgemeinen

und ergänzenden Bebauungsplanes im

Bereich der Grundstücke Gp. 652/2 und

Gp.654/4,beideKGTristach,beschlossen

(Bereich Wohnhaus Griesweg 31, 9907

Tristach - Aichner Marco und Andreas).

Für das Projekt „Sanierung Gemein-

dezentrum Tristach“ wurde mit einstim-

migem Beschluss für das Jahr 2015

zusätzlich einen Betrag in Höhe von

50.000,-- für folgende Investitionen

zur Verfügung gestellt: Sanierung Vor-

dach, Malerarbeiten (inkl. gr. Saal), Sa-

nierung Bühnenboden, Abtrennung Tech-

nik/Regie, Technik (Mikro, Mischpult,

Boxen, Licht) und Vorhänge. Die Bede-

ckung hierfür ist vorgesehen wie folgt:

a) Zusätzliche Bedarfszuweisung des

Landes in Höhe von

20.000,--; b)

20.000,-- Einsparung beim Straßenbau;

c) Voraussichtliche Mehreinnahmen bei

den Abgabenertragsanteilen

10.000,--.

Der Gemeinderat hat je einstim-

mig beschlossen: a) Der Gemeinderat

Tristach spricht sich für die Umsetzung

der Errichtung der Datenhauptleitungen,

sogenannten Backbones, im Gemeinde-

gebiet Tristach als Kooperationsprojekt

aller 15 Gemeinden des Planungsver-

bandes 36 aus und unterstützt damit

das Konzept einer gemeindeübergrei-

fenden Versorgung mit schnellem Inter-

net. Die Gesamtkosten für die Errichtung

der Datenhauptleitung belaufen sich auf

2.133.000,-- netto. Die Umsetzung

des Projektes soll laut Förderrichtlinien

des Landes Tirol in den Jahren 2015 bis

2017 erfolgen. Nach Abzug der Landes-

förderung in Höhe von

1.600.000,--

verbleiben dem Planungsverband 36

noch aufzubringende Eigenmittel von

533.000,-- netto. Der Eigenmittelan-

teil für die Gemeinde Tristach beläuft

sich laut dem nach Gemeindegröße ge-

staffelten Schlüssel auf

41.000,-- net-

to. Dieser ist in drei gleichen Jahresraten

in den Jahren 2015 bis 2017 an den

Planungsverband 36 als Projektträger für

die Errichtung der Datenhauptleitungen

zu leisten. Die Jahresrate der Eigenmittel

beträgt für die Gemeinde Tristach damit

13.666,67 netto; b) Als Gegenleistung

für die Nutzung der Datenhauptleitungen

und zur Deckung der Betriebskosten (v.a.

von Instandhaltung und Wartung) leistet

die Gemeinde Tristach einen Jahresbei-

trag von derzeit

394,68 netto, an den

Planungsverband 36; c) Der Gemeinderat

nimmt den Landeszuschuss für die Errich-

tung der Datenhauptleitungen laut vorlie-

gender Zusage (Amt der Tiroler Landes-

regierung) in Höhe von

1.600.000,--,

was einer Nettoförderquote von 75 %

entspricht, zur Kenntnis; d) Die Arbeiten

zur Erstellung der Datenhauptleitungen

erfolgen in den Jahren 2015 bis 2017.

Der Gemeinderat hat einstimmig be-

schlossen, das mit 24.06.2015 datierte

Angebot der Fa. Swietelsky, Baugesell-

schaft m.b.H., 9900 Lienz, anzunehmen,

wonach im gegebenen Fall LWL-Leerver-

rohrungen im Zuge der Verlegung von

TIWAG- bzw. TINETZ-Kabeln zu folgen-

den Preisen (exkl. MwSt.) mitverlegt wer-

den sollen: Verlegung PE-LWL-Rohr bis

50 mm DM:

2,20/lfm; Verlegung PE-

LWL-Mehrfach-Rohr:

3,20/lfm; Betten

mit Sand:

3,50/lfm; Decken mit Kunst-

stoffplatten:

0,60/lfm; Verlegen Warn-

band:

0,15/lfm.

Der Gemeinderat hat mehrheitlich

beschlossen, die Schlägerungsarbeiten

für ca. 430 fm Gemeindeholz an den

Bestbieter einer diesbezügl. durchge-

führten Ausschreibung, die Fa. Suntinger,

9842 Mörtschach, zu einem fm-Preis

von

20,80 netto (

23,30 brutto –

inkl. 12 % MwSt.) zu vergeben. Bei ca.

430 fm ergeben sich somit voraussicht-

liche Schlägerungskosten in Höhe von

10.017,28 inkl. 12 % MwSt.

Der Gemeinderat kam überein, dass

bis auf weiteres bei der Vergabe von

Holzschlägerungsarbeiten bis zu einer

Preisdifferenz von max. 3 % jedenfalls

dem ortsansässigen Unternehmer Gug-

genberger-Lugger Hermann, Dorfstraße

38a, 9907 Tristach, der Zuschlag erteilt

werden soll (die Agrargemeinschaft Tris-

tach wendet dieselbe Regelung an).

Der Gemeinderat hat den Bürger-

meister mit dem Gemeindewaldaufseher

ermächtigt, das Gemeindeholz 2015

„Bericht aus der Gemeindestube“

Beschlüsse der letzten Sitzungen des Gemeinderates Tristach

Die Pfarre im Internet

Die Pfarre Tristach gibt‘s jetzt bei

facebook. Einfach die Adresse

www.facebook.com/PfarreTristach

eingeben und schon stehen die ak-

tuellsten Infos, Debatten und Bilder

der Pfarre zum Anschauen und Mit-

machen zur Ver-

fügung. Wir freu-

en uns auf einen

Besuch und einen

regen Austausch.

Und viele „Gefällt

mir“ Klicks.

Auf der Homepage der Gemeinde

Tristach stehen auf einer Untersei-

te

(www.tristach.gv.at/gemeindele-

ben/pfarrgemeinde, oder Kurz-URL:

http://tinyurl.com/pfarre

) unsere

Basisinformationen zur Verfügung,

der Pfarrbrief, die Gottesdienstord-

nung und Ministranteneinteilung, ...

während auf facebook der Platz für

aktuelle Meldungen, Diskussionen,

Bilder etc. ist.

Roland Hofbauer, Pfarrkurator