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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
4. NOVEMBER 2011
CHRONIK
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23.10.2011, 16:54
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samkeit ist auch bei dichtem Ge-
büsch am Wegesrand geboten,
denn das Wild nutzt dies häu g
als Deckung.
In den Bezirken Hermagor
und Spittal gibt es zahlreiche
Gegenden, in denen ein starker
Wildwechsel herrscht. Beson-
ders auf Landstraßen ist die Ge-
fahr, dass kreuzende Tiere nicht
früh genug erkannt werden, sehr
hoch. Zumeist sind es Rehe,
Wildschweine oder Hirsche, die
Opfer von Wildunfällen werden.
Um Schäden von Mensch und
Tier zu vermeiden, ist vor allem
eine vorsichtige Fahrweise und
angepasste Geschwindigkeit
notwendig.
Vorsicht
Gefahrenbereiche für Wildun-
fälle sind mit den Schildern
„Achtung Wildwechsel“ ge-
kennzeichnet. In diesen Ge-
genden ist mit regelmäßigem
Wildwechsel zu rechnen, da die
Tiere zur Äsung vom Wald auf
die Felder ziehen und danach
wieder den Schutz des Waldes
aufsuchen. Deshalb sollte man
in Bereichen von Wildwech-
sel-Warnschildern außerordent-
lich aufmerksam und voraus-
schauend fahren. Entscheidend
ist jedoch nicht nur die Sicht
nach vorne, sondern auch jene
seitlich neben dem Fahrzeug,
denn Wildtiere üchten meist in
Gruppen. Hat also ein Wildtier
die Fahrbahn überquert, folgt
meist noch ein ganzes Rudel,
wodurch sich die Unfallgefahr
erhöht. Bei Wildwechsel-Schil-
dern sollte deshalb grundsätz-
lich das Tempo reduziert wer-
den. Wer beispielsweise statt
mit Tempo 80 nur mit 60 Kilo-
metern pro Stunde fährt, ver-
kürzt seinen Anhalteweg um
40 % – also um 34 Meter. Wert-
volle Bremsmeter, die einen fa-
talen Zusammenstoß vermeiden
können. Vor allem in Gegenden
wie dem Kreuz- und Gailberg
sowie im Lesachtal ist vermehrt
mit Wildwechsel zu rechnen.
Des Weiteren ist es auf der Möll-
tal Bundesstraße von Söbriach
bis Flattach, Fragant bis Gössnitz
und Lainach bis Winklern so-
wie auf der Drautal Bundesstra-
ße zwischen Lendorf und Spittal
keine Seltenheit, dass Wildtiere
die Straßen überqueren.
Wildschutz
Vielen Autofahrern fallen
Wildwechsel-Warnschilder auf-
grund der Tatsache, dass sie
das ganze Jahr über entlang
von waldnahen Straßen stehen,
kaum noch auf oder oft erst
dann, wenn es bereits zu spät ist.
Um das Wild von den Straßen
fern zu halten und in weiterer
Folge die Unfallzahlen zu sen-
ken, gibt es einige neue Metho-
den. Neben Wildschutzzäunen
entlang der Straße gelten derzeit
die sogenannten Wildwarner
als beste Lösung. Sie sollen die
Tiere daran hindern, vor heran-
nahenden Autos die Straße zu
queren. Diese Geräte sind mit
einem Lichtsensor ausgestat-
tet, der das Scheinwerferlicht
von Fahrzeugen erkennt und
daraufhin einen, für das mensch-
liche Ohr kaum hörbaren, Si-
gnalton erzeugt. Der Warnton
soll bei den Tieren zur Abschre-
ckung dienen. Zumeist werden
die Geräte an den schon vorhan-
denen Leitpfosten montiert. Die
Stromversorgung erfolgt über
eingebaute Solarzellen.
Was tun bei einem Unfall?
Wenn ein Unfall unausweich-
lich ist, sollte der Fahrer nicht
hektisch reagieren. Vielmehr
sollte man das Lenkrad gut fest-
halten, bevor man geradeaus
steuert, voll auf die Bremse tritt
und den Aufprall erwartet. Un-
kontrolliertes Ausweichen ist
meistens riskanter, als ein kon-
trollierter Zusammenstoß, denn
das kann auch für andere Ver-
kehrsteilnehmer schlimme Fol-
ge haben.
Wild-
schutz-
zäune
sorgen
ebenfalls
dafür, dass
weder
Wild noch
Wagen
Schaden
nehmen.
Fotos:
bele
Danach ist es wichtig, die
Warnblinkanlage einzuschal-
ten sowie die Unfallstelle abzu-
sichern. Wenn das Tier verletzt
ist, sollte unbedingt Abstand ge-
halten werden, damit keine Fol-
geunfälle passieren. Einem an-
gefahrenen und verletzten Tier,
das üchtig ist, sollte man nicht
folgen. Für eine spätere Mel-
dung sollte man lediglich die
Fluchtrichtung in Erinnerung
behalten, damit der Jäger oder
Förster mit einem ausgebildeten
Hund dem verletzten Tier fol-
gen kann. Für den zuständigen
Jagdpächter ist der Verlust eines
Tieres tragisch. Der Wert eines
Hirsches beträgt nämlich rund
3.700 Euro, jener eines Rehs
liegt bei 460 Euro. Daher darf
man das getötete Wild auf kei-
nen Fall eingepackt oder mit-
genommen werden, da dies als
Wilderei gilt und bestraft wird.
Dieses Verhalten ist ebenso
strafbar wie einfach weiterzu-
fahren. Dies fällt unter Fahrer-
ucht, wodurch Strafen in Höhe
von 100 bis 300 Euro drohen.
Wenn man das überfahrene Tier
an den Straßenrand zieht, sollte
man bei Füchsen, wegen der
Tollwutgefahr möglichst Hand-
schuhe anziehen.
Als nächsten Schritt gilt es,
für die Versicherung Beweise
in Form von Fotos oder Zeugen
zu sichern. Der Unfall sollte am
besten unverzüglich der Polizei
gemeldet werden. Des Weiteren
ist es wichtig, eine Bescheini-
gung über den Wildunfall aus-
stellen zu lassen, welche wiede-
rum im Hinblick auf den Scha-
denersatzanspruch relevant ist.
Der Schaden soll innerhalb ei-
ner Woche der Versicherung ge-
meldet werden.
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