Dezember 2016 Gemeindekurier Nußdorf-Debant 86. Ausgabe
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Untersuchungsergebnis der Beprobung vom 12.05.2016
Probeentnahmestelle: Volksschule Nußdorf
Äußerliche Beschaffenheit:
Bakteriologische Untersuchung:
Aussehen (Farbe/Trübung)
klar, farblos
KBE 22°C/37°C
negativ/negativ
Bodensatz
ohne
coliforme Keime in 100 ml
negativ
Geruch/Geschmack
ohne
E.coli in 100 ml
negativ
Enterokokken in 100 ml
negativ
Physikalisch-chemische Untersuchung:
elektrische Leitfähigkeit bei 25 °C 189 qS/cm
Eisen
< 0,05 mg/l
pH-Wert
8,00
Mangan
< 0,05 mg/l
Permangat-Index
< 0,5 mg/l
Ammonium
< 0,02 mg/l
Gesamthärte/Carbonathärte
4,61/3,61 °dH Nitrit
< 0,003 mg/l
Säurekapazität
1,290 mmol/l
Nitrat
1,42 mg/l
Calcium
25 mg/l
Chlorid
1,03 mg/l
Magnesium
5,0 mg/l
Sulfat
29 mg/l
Natrium
3,8 mg/l
Hydrogencarbonat
78,7 mg/l
Kalium
3,1 mg/l
Unser Trink- und Nutzwasser
Kontrolle und Beobachtung – Dinge, die wir selbst meist nicht als an-
genehm empfinden, ist für unser Trink- und Nutzwasser selbstverständ-
lich: digitale Überwachung der gesamten Wasserversorgungsanlage am
PC und Smartphone, die durch laufende Begehungen und Kontrollen
vor Ort durch unsere Bauhofmitarbeiter ergänzt wird. Dabei überprüfen
die Bauhofmitarbeiter sämtliche Quelleinfassungen, unseren Hochbe-
hälter und den Tiefbrunnen.
Das Trinkwasser wird mittels regelmäßiger Probenahmen entsprechend
einem vorgegebenen Beprobungsplan durch die „Hydrologische Unter-
suchungsstelle Salzburg“ untersucht. Erfreulich, dass auch in diesem
Jahr alle durchgeführten Wasseranalysen die Beurteilung einer ein-
wandfreien Trinkwassereignung ergaben.
Die nachfolgende Trinkwasseranalyse basiert auf den am 12.05.2016 entnommenen Wasserproben.
Einteilung der Wässer nach ihrer Härte:
Gesamthärte Bezeichnung
0-4 sehr weich
4-8 weich
8-12 mittelhart
12-18 hart
18-30 ziemlich hart
über 30 sehr hart
Härtegrad des Wassers in Nußdorf-Debant
(Mischwasser aus Quellen und Tiefbrun-
nen):
durchschnittlich: 5-7°dH (weich)
Aktuelles aus dem Gemeindebauhof
Unser Gemeindebauhof ist während
der Wintermonate durchgehend be-
müht, die öffentlichen Straßen
schnee- und eisfrei zu halten. Leider
wird diese Arbeit oft durch unrichtige
Verhaltensweisen der Anwohner oder
Verkehrsteilnehmer erschwert. Um
den reibungslosen Ablauf des Winter-
dienstes zu gewährleisten, bitten wir
folgende Punkte zu beachten:
- Fahrzeuge nicht am Straßenrand
abstellen
- Schnee aus Privatgrundstücken
oder Privateinfahrten nicht auf
öffentlichem Straßengrund abla-
gern
- Kundgemachte Kettenanlege-
pflichten für Kraftfahrzeuge be-
achten
- Kinder bei Schneeräumung nicht
auf der Straße spielen lassen
Die Straßen sind nach der Räumung
mit Pflug und Radlader zum Teil
noch sehr glatt und rutschig. Die
Rutschsicherheit ist erst gegeben,
nachdem Splitt bzw. Salz auf die
Fahrbahnen aufgebracht werden
konnte. Bis zur Streuung ersuchen
wir deshalb sehr vorsichtig zu fahren
und allfällige Kettenanlegepflichten
unbedingt zu beachten!
Anfragen zur Schneeräumung bzw.
zum Streudienst können unter der Te-
lefonnummer 04852/62222 oder per
Mail (
marktgemeinde@nussdorf-de-
bant.at) jederzeit gerne an das Markt-
gemeindeamt gerichtet werden.
In diesem Zuge darf auf § 93 der
Straßenverkehrsordnung
(StVO)
„
Pflichten der Anrainer
“ verwiesen
werden. Diese Verpflichtungen beste-
hen auch dann, wenn die zu räumen-
den und zu streuenden Flächen von
der Gemeinde aus arbeitstechnischen
Gründen mitbetreut wurden und wer-
den. Eine Übernahme der Räum- und
Streupflicht durch „stillschweigende
Übung“ im Sinne des § 863 ABGB
ist ausgeschlossen.
Winterdienst - Anrainerpflicht