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AUS DEM GEMEINDERAT

und ist gegeben. Offene Gebühren und Abgaben werden von der

Gemeindeverwaltung den Vorgaben entsprechend gemahnt bzw.

eingetrieben. Nach einem Monat ab Bescheidzustellung erfolgt die Zahlungserinne-

rung, nach Ablauf weiterer zwei Wochen ergeht eine Mahnung. Nach Ablauf

weiterer zwei Wochen erfolgt die gerichtliche Eintreibung.

Die in Verbindung mit der Buchungsprüfung durchgeführte Überprüfung der Einhal-

tung der Ansätze des Voranschlages ergab Abweichungen gegenüber dem Haus-

haltsplan des ordentlichen Haushaltes in der Höhe von 41.931,21 €, des

außerordentlichen Haushaltes in der Höhe von 1.475,76 €. Die Bewilligung und

Festlegung der Bedeckung durch den Gemeinderat bzw. Gemeindevorstand sollte im

Regelfall vor der Ausgabenbestreitung erfolgen.

Der Bürgermeister dankt für die geleistete Arbeit des Ausschusses und erläutert so-

dann ausführlich die in den Anmerkungen beanstandeten Umstände.

+

Abbauvertrag mit der Gebr. Dietrich GmbH im Bereich „Scheibenriese“

Hierzu teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass ein neuer Abbauvertrag

mit der Gebr. Dietrich GmbH zur Beschlussfassung ansteht, da bekanntlich die

Gebr. Dietrich GmbH im Bereich der Scheibenriese weiterhin Schottermaterial

abbauen möchte. Grundsätzlich sind die Vertragsbedingungen dieselben wie zuletzt

und wird der Abbauzins nach dem Verbraucherpreisindex 2000 wertgesichert,

zudem ein jährlicher Mindestbetrag entrichtet.

Dem Antrag des Bürgermeisters zur Beschlussfassung des Abbauvertrages November

2016 mit der Gebrüder Dietrich GmbH, Lavant, gibt der Gemeinderat nach kurzer

Beratung einhellig statt.

+

Mikroheiznetz Dorfkern Leisach (Vergabe der Hydrogeologie,

Projektierung und Einreichung der Probebohrung, Vergabe der

Probebohrung)

Zur Errichtung des neuen Mikroheiznetzes Dorfkern genehmigt der Gemeinderat

nach kurzer Beratung folgende Aufträge einhellig:

– die Erstellung der Unterlagen zur wasserrechtliche Genehmigung der Probe-

bohrung und des Pumpversuches an das

Planungsbüro DI Arnold Bodner

1.000,00 € netto

– die geologische Betreuung für thermische Grundwassernutzung an die

GWU –

Geologie-Wasser-Umwelt GmbH

, Salzburg, Dr. Paul Herbst, 5.468,80 €

netto, wobei nach Verhandlungen noch ein 5%iger Nachlass sowie ein 3 %iger

Skonto gewährt wurde.

– die Aufschlussbohrung DN 420 mm, mit einem Endbohrdurchmesser von 324 mm,

einem Pumpversuch bis 25 l/s an die

Fa. Geobohr, Brunnenbau Ges.mbH

21.245,00 € netto.

Weiters beantragt der Bürgermeister die erforderlichen Grabungsarbeiten und

Materiallieferungen, Druckrohrleitungen usw., mit einem Kostenumfang von rund

30.000 € zu genehmigen, da im Zuge der Grabungsarbeiten im Bereich der Dorf-

auffahrt West, die in den nächsten Tagen beginnen werden, Synergien genutzt wer-

den können. Aufgrund eines günstigen Angebotes der Fa. Markus Stolz GmbH & Co

KG, die bereits Installationen beim neuen Gemeindehaus Leisach durchgeführt hat,

wurde der Auftrag an diese erteilt, ein weiteres, mündliches Angebot entsprach nicht

den Kriterien. Der Gemeinderat genehmigt auch diese bereits vorgenommenen Auf-

tragserteilungen und zwar für die Grabungsarbeiten an die Fa. Bodner Bau GmbH &

Co KG sowie die Verlegung und Lieferung von Druckrohrleitungen für das neue