November 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 31
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Heinz Brandstätter, Görtschach 52 a
Hermann Gander, Görtschach 34
Martin Steiner, Dölsach 190
Christine Zojer, Dölsach 17
Daniel Steidl, Dölsach 34a
Raphaela Steidl, Dölsach 34a
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-
bern eine Förderung zu gewähren.
Zu- bzw. Abschreibungen Öffentliches Gut:
a)
Zuschreibung der Teilflächen „1“, „2“ und „3“
zum Öffentlichen Gut Gp. 467/2, KG Dölsach
(Gemeinde Dölsach, Friedrich Schwinger).
Im Bereich des Bauhofes Dölsach führt die öffentlich
genutzte Verkehrsfläche derzeit noch über Gemein-
degrund auf der Gp. 471/1, KG Dölsach. Im Zuge der
Erschließung des Gewerbegebietes „Vöstl“ ist es
zweckmäßig, den Straßenbereich sowie Teilflächen
der Gp. 467/1 und 471/2, KG Dölsach, dem Öffent-
lichen Gut zuzuschreiben. Die verkehrsmäßige Er-
schließung für diesen Bereich wird durch die Zu-
schreibung verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-
lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 17. Juni 2016,
GZ. 6534/2016, werden die Teilflächen „1“, „2“ und
„3“ im Ausmaß von 505 m² dem Öffentlichen Gut
Gp. 467/2, KG Dölsach (EZ 40), zugeschrieben.
Sämtliche mit der grundbücherlichen Durchführung
verbundenen Kosten (Vermessung, Grundbuchsein-
tragung etc.) gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach.
b)
Abschreibung der Teilfläche „1“ aus dem Öf-
fentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach (THB
Immobilien GmbH.);
Die THB Immobilien GmbH. mit Sitz in Dölsach hat
von Herrn Franz Pondorfer das Grundstück Gp.
275/2, KG Göriach, erworben. Nun hat die Immobi-
lien GmbH. ein Ansuchen um Kauf einer Teilfläche
von 120 m² aus der Gp. 678/1, KG Göriach, gestellt.
Bei gegenständlicher Teilfläche handelt es sich zum
überwiegenden Teil um Böschungsfläche, die für das
Öffentliche Gut entbehrlich ist. Durch die Abschrei-
bung der Teilfläche „1“ aus dem Öffentlichen Gut
wird die Verkehrssituation nicht verschlechtert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Aufhebung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
227/7, 227/13 und 227/15, KG Dölsach (Peter
Wurm, Josef Pondorfer, Harald und Simone
Oberkofler).
Auf der Gp. 227/13, KG Dölsach, ist der Zubau eines
überdachten Unterstellplatzes geplant. Im Zuge der
Vorprüfung gegenständlichen Bauvorhabens wurde
festgestellt, dass der gültige Bebauungsplan nicht
über die erforderlichen Mindestanforderungen ver-
fügt. Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und
ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 17. De-
zember 2001 bzw. 23. April 2012 in denen u. a. die
besondere Bauweise 0,4 und eine Geschoßflächen-
dichte (M und H) festgelegt ist. Da der ergänzende
Bebauungsplan aus dem Jahr 2001 bzw. 2012 die
Mindestfestlegungen nach dem TROG 2011 nicht
enthält, wäre dieser seitens des Gemeinderates abzu-
ändern oder der allgemeine und ergänzende Bebau-
ungsplan für die Bauplätze Gp. 227/7, 227/13 und
227/15, KG Dölsach, aufzuheben. Da der Gebäude-
bestand nach den Bestimmungen der TBO 2011 ge-
nehmigt ist, empfiehlt sich die Aufhebung der
bestehenden Bebauungspläne.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke
227/7, 227/13 und 227/15, KG Dölsach, mit Plan-
datum vom 17. Dezember 2001 bzw. 23. April 2012.
In diesem Zusammenhang informiert der Bürger-
meister, dass die Stellungnahmefrist für die Fort-
schreibung des Raumordnungskonzeptes mit 27. Juli
2016 endet und deshalb im August wieder eine GR-
Sitzung stattfinden wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Waltraud Trojer, Görtschach 3
Imelda Senfter und Walter Richter, Dölsach 77
Apollonia Sterlacci, Dölsach 182
FUNVergnügungsbetriebe GmbH., Dölsach 208
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. der FUN GmbH.
eine Gewerbeförderung in der Höhe von 47,5 % (Misch-
satz für 8.000,00 € 30 %, Rest 50 %) zu gewähren.
Bei dieser Beschlussfassung war GRWaltraud Trojer
wegen Befangenheit abwesend.