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November 2016 Dölsacher Dorfzeitung Seite 31

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Heinz Brandstätter, Görtschach 52 a

Hermann Gander, Görtschach 34

Martin Steiner, Dölsach 190

Christine Zojer, Dölsach 17

Daniel Steidl, Dölsach 34a

Raphaela Steidl, Dölsach 34a

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungswer-

bern eine Förderung zu gewähren.

Zu- bzw. Abschreibungen Öffentliches Gut:

a)

Zuschreibung der Teilflächen „1“, „2“ und „3“

zum Öffentlichen Gut Gp. 467/2, KG Dölsach

(Gemeinde Dölsach, Friedrich Schwinger).

Im Bereich des Bauhofes Dölsach führt die öffentlich

genutzte Verkehrsfläche derzeit noch über Gemein-

degrund auf der Gp. 471/1, KG Dölsach. Im Zuge der

Erschließung des Gewerbegebietes „Vöstl“ ist es

zweckmäßig, den Straßenbereich sowie Teilflächen

der Gp. 467/1 und 471/2, KG Dölsach, dem Öffent-

lichen Gut zuzuschreiben. Die verkehrsmäßige Er-

schließung für diesen Bereich wird durch die Zu-

schreibung verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungskanz-

lei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 17. Juni 2016,

GZ. 6534/2016, werden die Teilflächen „1“, „2“ und

„3“ im Ausmaß von 505 m² dem Öffentlichen Gut

Gp. 467/2, KG Dölsach (EZ 40), zugeschrieben.

Sämtliche mit der grundbücherlichen Durchführung

verbundenen Kosten (Vermessung, Grundbuchsein-

tragung etc.) gehen zu Lasten der Gemeinde Dölsach.

b)

Abschreibung der Teilfläche „1“ aus dem Öf-

fentlichen Gut Gp. 678/1, KG Göriach (THB

Immobilien GmbH.);

Die THB Immobilien GmbH. mit Sitz in Dölsach hat

von Herrn Franz Pondorfer das Grundstück Gp.

275/2, KG Göriach, erworben. Nun hat die Immobi-

lien GmbH. ein Ansuchen um Kauf einer Teilfläche

von 120 m² aus der Gp. 678/1, KG Göriach, gestellt.

Bei gegenständlicher Teilfläche handelt es sich zum

überwiegenden Teil um Böschungsfläche, die für das

Öffentliche Gut entbehrlich ist. Durch die Abschrei-

bung der Teilfläche „1“ aus dem Öffentlichen Gut

wird die Verkehrssituation nicht verschlechtert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Aufhebung eines Bebauungsplanes und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.

227/7, 227/13 und 227/15, KG Dölsach (Peter

Wurm, Josef Pondorfer, Harald und Simone

Oberkofler).

Auf der Gp. 227/13, KG Dölsach, ist der Zubau eines

überdachten Unterstellplatzes geplant. Im Zuge der

Vorprüfung gegenständlichen Bauvorhabens wurde

festgestellt, dass der gültige Bebauungsplan nicht

über die erforderlichen Mindestanforderungen ver-

fügt. Für diesen Bereich gilt ein allgemeiner und

ergänzender Bebauungsplan mit Plandatum 17. De-

zember 2001 bzw. 23. April 2012 in denen u. a. die

besondere Bauweise 0,4 und eine Geschoßflächen-

dichte (M und H) festgelegt ist. Da der ergänzende

Bebauungsplan aus dem Jahr 2001 bzw. 2012 die

Mindestfestlegungen nach dem TROG 2011 nicht

enthält, wäre dieser seitens des Gemeinderates abzu-

ändern oder der allgemeine und ergänzende Bebau-

ungsplan für die Bauplätze Gp. 227/7, 227/13 und

227/15, KG Dölsach, aufzuheben. Da der Gebäude-

bestand nach den Bestimmungen der TBO 2011 ge-

nehmigt ist, empfiehlt sich die Aufhebung der

bestehenden Bebauungspläne.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

die ersatzlose Aufhebung des allgemeinen und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke

227/7, 227/13 und 227/15, KG Dölsach, mit Plan-

datum vom 17. Dezember 2001 bzw. 23. April 2012.

In diesem Zusammenhang informiert der Bürger-

meister, dass die Stellungnahmefrist für die Fort-

schreibung des Raumordnungskonzeptes mit 27. Juli

2016 endet und deshalb im August wieder eine GR-

Sitzung stattfinden wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Waltraud Trojer, Görtschach 3

Imelda Senfter und Walter Richter, Dölsach 77

Apollonia Sterlacci, Dölsach 182

FUNVergnügungsbetriebe GmbH., Dölsach 208

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss bzw. der FUN GmbH.

eine Gewerbeförderung in der Höhe von 47,5 % (Misch-

satz für 8.000,00 € 30 %, Rest 50 %) zu gewähren.

Bei dieser Beschlussfassung war GRWaltraud Trojer

wegen Befangenheit abwesend.