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EMEINDE
Ort:
Kindergarten Oberlienz, 9903 Oberlienz 140
Betreuung:
durch eine Kindergartenpädagogin und
eine Assistenzkraft
Dauer:
13. Juli bis einschließlich 4. September 2015
Zeit:
Montag bis Freitag von 07.00 bis 13.00 Uhr
Kosten:
1 Tag – € 10,--
2 Tage – € 20,--
3, 4 oder 5 Tage/Woche – € 25,--
jeweils ohne Mittagstisch
Anmeldungen zur
Sommerbetreuung sind
im Gemeindeamt Thurn
noch möglich!
INFORMATIONEN
Regionale Sommerbetreuung der Sonnendörfer
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Die Sonnendörfer Gaimberg, Oberlienz und Thurn bieten auch
2015 wieder eine gemeinsame Sommerbetreuung (vormittags)
für Kinder von zwei bis 10 Jahren
an. Die Gemeindeführungen
haben beschlossen, diese heuer
im Kindergarten Oberlienz
durchzuführen.
Der tageweise Besuch (1 oder 2 Tage/ Woche) kostet
€ 10,--/Tag,
ab drei Besuchstagen pro Woche werden für die
gesamte Woche
€ 25,--
verrechnet. Mit der Anmeldung ist eine
Anzahlung von
€ 50,--
zu leisten, die bei der Verrechnung der Betreuungsgebühr
wiederum in Abzug gebracht wird. Die Anzahlung wird
nicht rückerstattet, sollte Ihr Kind aus irgendeinem Grund die
Sommerbetreuung nicht besuchen!
Um eine Planungssicherheit (Personalaufwand) und eine
verbesserte Auslastung zu erreichen, bitten wir um verbindliche
Anmeldung.
Abbrennen biogener Materialien
Grundsätzlich ist das Verbrennen biogener und
nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen
ganzjährig verboten.
Ausnahmen sind
Übungen zur Brand- und Katastrophen-
bekämpfung von Bundesheer und Feuerwehren, Lagerfeuer und
Grillfeuer, dasAbflammen (Hitzebehandlung ohne Verbrennen)
und das punktuelle Verbrennen von geschwendetemMaterial in
schwer zugänglichen alpinen Lagen (siehe „50 m-Regelung“),
außerdem das punktuelle Verbrennen
von vom Feuerbrand
befallenen und gefährdeten Pflanzen, von biogenen Materialien
imRahmen vonBrauchtumsveranstaltungen (Brauchtumsfeuer)
und Lawinenholz,
sofern
Löschgerät (z.B. Nasslöscher,
Eimer mit Wasser etc.) bereit gehalten wird, das Feuer bis
zum endgültigen Erlöschen durch eine geeignete Person
beaufsichtigt wird, Zeit und genauer Ort des Verbrennens der
Gemeinde gemeldet wurden (mindestens 2 Wochen vorher für
Brauchtumsfeuer und Lawinenholz).
50 m-Regelung
Schwer zugänglich bedeutet, wenn
•
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor
mit Anhänger) möglich ist, mehr als 50 m beträgt, oder
•
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen möglich ist,
50 m oder weniger beträgt, jedoch der Einsatz einer Seilwinde
geländetechnisch nicht durchführbar ist.
Das Anzünden dieses Materials ist mindestens zwei
Arbeitstage vorher persönlich im Gemeindeamt Thurn zu
melden. Dabei muss die genaue Angabe der Grundparzelle
erfolgen. Das unterschriebene Formular wird dann von der
Gemeinde an die Leitstelle Tirol weitergeleitet.
Die Meldung im Gemeindeamt bedeutet aber nicht, dass
die Gemeinde Thurn die Erlaubnis zum Anzünden erteilt,
sondern nur, dass das Anzünden an die entsprechenden
Institutionen weitergeleitet wird!
Der Bürgermeister
Vertragsrecht | Arzthaftungsrecht | Erbrecht | Familienrecht | Strafrecht |
allgemeines Zivilrecht
Kostenlose Rechtsberatung
durch Rechtsanwalt Mag. Benjamin Rochelt für Thurner
GemeindebürgerInnen
am Freitag, 19. Juni 2015, ab 13.30 Uhr
im Gemeindeamt Thurn.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Voranmeldung
im Gemeindeamt Thurn, Tel. 64007.
Rechtsanwalt Mag. Benjamin Rochelt betreibt
in Lienz eine Anwaltskanzlei und wohnt seit
einem Jahr in Thurn, Weberlefeld.