Gemeindezeitung - page 4

Seite
G
EMEINDE
AUS DER GEMEINDESTUBE
Wichtige Beschlüsse des Gemeinderates
(Auszüge aus den Protokollen)
GR-Sitzung am 16. Dezember 2014
Festsetzung des Jahresvoranschlages und Mittelfristplanes
für das Jahr 2015
Der Gemeinderat hat den Jahresvoranschlag für das Jahr 2015
sowie den mittelfristigen Finanzplan und Investitionsplan für die
Jahre 2016 bis 2019 wie folgt festgesetzt:
Einnahmen Ausgaben
Ordentlicher Haushalt
€ 1.372.000,-- € 1.372.000,--
Außerordentlicher Haushalt
€ 320.000,-- € 320.000,--
Gesamt
€ 1.692.000,-- € 1.692.000,--
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Festsetzung Jahresvoranschlag und Mittelfristplan 2015
für Gemeinde Thurn Immobilien KG
Der Voranschlag 2015 sowie der Mittelfristplan für die Jahre
2016 bis 2018 für die Gemeinde Thurn Immobilien KG wird wie
folgt festgesetzt:
Einnahmen: € 9.100,--
Ausgaben: € 9.100,--
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschlussfassung von Haushaltsstellenüberschreitungen
Haushaltsstellenüberschreitungen aus dem HH-Jahr 2014 in der
Höhe von € 51.806,-- werden vom Gemeinderat genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Grundtausch am Zettersfeld, Bereich GH. Goldener Pflug
Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Gpn. 643/14 (Be-
sitzer Öffentliches Gut unter Verwaltung der Gemeinde Thurn)
und der Gp. 639/6 (Besitzer van Tongeren-Hylkema GmbH),
KG Thurn, einen flächengleichen Grundtausch im Ausmaß
von jeweils 6 m² lt. Vermessungsurkunde des Dipl. Ing. Rudolf
Neumayr vom 27.11.2014 durchzuführen. Die Verbücherungs-
und Übertragungskosten trägt die Familie van Tongeren.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Flächenwidmungsplanänderung am Zettersfeld
im Bereich Gasthof Goldener Pflug
Am Grundstück des ehemaligen Gasthofes Goldener
Pflug ist die Errichtung eines Neubaus geplant. Um diese
Bauarbeiten durchführen zu können, muss auch der bestehende
Flächenwidmungsplan in diesem Teilbereich geändert werden.
Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas Kranebitter
aus Lienz ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde durch vier Wochen
hindurch vom 23. Dezember 2014 bis 22. Januar 2015 zur
öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung des Flächenwidmungsplanes
im Bereich der Gp. 639/6 KG Thurn von derzeit „Sonderfläche
Berggasthof – Bg“ in künftig „Bestehender örtlicher Verkehrs-
weg“ sowie im Bereich der Gp. 639/7 und 643/14 KG Thurn von
derzeit „Freiland“ in künftig „Sonderfläche Berggasthof – Bg“
bzw. in „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ vor. Gleichzeitig
hat der Gemeinderat den Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Flächenwidmungsplanänderung und
Widmungskorrekturen im Bereich Zauche
Frau Sabine Steiner möchte beim Wohnhaus Zauche 32 einen
Zubau errichten. Im Zuge dieses Bauverfahrens muss auch die
bereits bestehende PKW-Garage einer Genehmigung unterzogen
werden. Auch die Zufahrt zum Bauplatz über die Gp. 824 ist mit
Einräumung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sichergestellt.
Mit der geplanten Flächenwidmungsplanänderung erfolgt eine
einheitliche Widmung des Bauplatzes sowie der bestehenden
Garage, außerdem werden Widmungskorrekturen auf der
Verkehrsfläche durchgeführt.
Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas Kranebitter
ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Thurn vom 23. Dezember 2014
bis 22. Januar 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Änderung im Bereich der Gpn. .141,
213/8 und 253 (künftige Gp. .141) KG Thurn von derzeit
„Freiland“ in künftig „Sonderfläche Garage“ bzw. im Bereich der
Gp. 824 von derzeit „Freiland“ in künftig „Wohngebiet“ sowie
Widmungskorrekturen im Bereich der Gp. 213/8 KG Thurn von
derzeit „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ in „Wohngebiet“
sowie im Bereich der Gp. 825 KG Thurn von derzeit „Freiland“
in „Bestehender örtlicher Verkehrsweg“ vor. Gleichzeitig hat der
Gemeinderat den Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Neuerlassung eines Bebauungsplanes sowie
eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich Zauche
Um die bereits bestehende PKW-Garage auf Gp. .141 einer
baurechtlichen Genehmigung zuführen zu können, muss für
diesen Bereich ein Bebauungsplan festgelegt werden.
Der Gemeinderat beschließt, den von Dr. Thomas
Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines
Bebauungsplanes sowie eines ergänzenden Bebauungsplanes
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig hat der
Gemeinderat den Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Folgende Festlegungen werden getroffen:
- BBD (Baumassendichte) mindestens 0.15
- offene Bauweise mit einem Mindestabstand von 0.6 der TBO
- oberirdische Geschoße mit höchstens einem Geschoß
- oberirdischer Gebäudepunkt mit höchstens 883 m ü.A.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,...40
Powered by FlippingBook