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Reservereifen und eine „Autoapotheke“ gehören zu jenen Dingen, die

unbedingt mitgeführt werden müssen.

Fotos: Raimund Hainzer

kann der defekte Reifen notdürftig

geflickt und wieder aufgepumpt

werden. Sollte ein Reserverad

nicht serienmäßig vorhanden

sein, so ist ein Reparaturset im

Fahrzeug mitzuführen. Keine Re­

serverad-Pflicht gibt es in Deutsch­

land und der Schweiz – dennoch

empfiehlt sich, ein solches an Bord

zu haben.

ERSATZLAMPENSET

Für ein Ersatzlampenset besteht

in Österreich wie in den meisten

europäischen Ländern keine Mit­

führpflicht, sondern eine Empfeh­

lung. Gesetzlich vorgeschrieben

ist das Ersatzlampenset jedoch in

Kroatien, Slowenien, Montenegro,

Serbien und Frankreich.

AUTOAPOTHEKE

Das österreichische Kraftfahrge­

setz schreibt generell nicht vor,

welche Art von Autoapotheke

angeschafft werden muss. Im

Paragraph 102 Absatz 10 steht

lediglich, „dass der Lenker auf

Fahrten ein Verbandszeug, das

zur Wundversorgung geeignet und

in einem widerstandsfähigen Be­

hälter staubdicht verpackt und

gegen Verschmutzung geschützt

ist, mitzuführen hat“. Alle Pro­

dukte einer Autoapotheke, die

ein Verfalldatum tragen, dürfen

nach dessen Ablauf nicht mehr

verwendet werden. Dazu gehören

etwa Wundauflagen und Pflaster­

strips oder auch eine Pflasterspule.

Es empfiehlt sich daher eine jähr­

liche Kontrolle des Verbandszeugs

sowie alle fünf bis sechs Jahre ein

kompletter Austausch.

FEUERLÖSCHER

Einen Feuerlöscher im Auto zu

haben, ist generell anzuraten – im

Baltikum, in Bulgarien, Griechen­

land, Rumänien und der Türkei

sogar vorgeschrieben. In Belgien

müssen jene Fahrzeuge mit einem

Feuerlöscher bestückt sein, die im

Land gemeldet sind. In den skan­

dinavischen Ländern Norwegen,

Schweden und Dänemark wird die

Mitnahme eines Feuerlöschers an

Bord empfohlen.