GZ Kartitsch Nr. 95

Seite 6 Ausgabe 95 Anstellung Karl Maurer als Gemeindearbeiter Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt Herrn Karl Maurer, geb. am 01.04.1964 vom 03.04.2023 bis 01.12.2023 als Gemeindearbeiter anzustellen. Das Dienstverhältnis wird vorerst auf ein Jahr befristet. Die Entlohnung erfolgt nach dem G - VBG 2012 in der Einstufung 2/KP2/04. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt den Dienstvertrag zu unterzeichnen. Abstimmung: 10/0/1 —————————————– Ausschreibung einer Assistenzkraft in der Volksschule Kartitsch Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt die Stelle als Schulassistenz mit sofortigem Dienstbeginn in der Volksschule Kartitsch mit 10 Wochenstunden auszuschreiben. Bewerbungsfrist bis 10. April 2023. Abstimmung: 10/0/0 —————————————– Neue Dienst - Öffnungszeiten Gemeindeamt Kartitsch Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt für die Gemeindeverwaltung ab 01.04.2023 folgende Dienstzeiten: Mo - Mi: 07:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 17:00 Uhr Do: 07:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 – 12:00 Uhr Parteienverkehr: Mo – Mi: 07:00 – 12:00 Uhr Do: 07:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 – 12:00 Uhr Abstimmung: 10/0/0 Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 2023 Beratung und allfällige Beschlussfassung – Änderung Flächenwidmungsplan Gp. 808/1 von Freiland in Sonderfläche Hofstelle - Georg Moser 167 Auflage: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 808/1 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „ Sonderfläche Hofstelle “, gem. § 44 TROG 2022“ entsprechend den Ausführungen des eFWP durch 4 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeinde- amt Kartitsch zur Einsichtnahme aufzulegen. Abstimmung: 10/0/0 (GR Georg Moser stimmt wegen Befangenheit nicht mit) Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 808/1 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „ Sonderfläche Hofstelle “, gem. § 44 TROG 2022“ entsprechend den Ausführungen des eFWP und der Erläuterun- gen. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs - und Stellungnah- mefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Abstimmung: 10/0/0 (GR Georg Moser stimmt wegen Befangenheit nicht mit) —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Neubau Hochbehälter Tannwiese: Vergabe der Planung, Einreichung und Bauaufsicht Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt das Angebot des Büro DI Bodner für das Projekt „ Neuerrichtung Hochbehälter Aus der Ratsstube

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