Nikolsdorfer Gemeindezeitung Nr. 1

NIKOLSDORFER GEMEINDEZEITUNG Seite 3 Ausgabe 1 NOVEMBER 2022 • die Änderung des Flächenwidmungs- planes im Bereich Gst 349/1 (neues Grundstück 1243) KG 85021 Nikols- dorf (Eventualbeschluss); • die Übernahme einer in der Vermes- sungsurkunde der Vermessungskanz- lei Neumayr vom 17.11.2021, GZ 1008/2020B, ausgewiesenen Grund- fläche in das ö entliche Gut der Ge- meinde Nikolsdorf; • die Festlegung von Pauschal-Förder- beiträgen für die Leistung gemeinde- politischer Arbeit; • die Zustimmung betre end Grund- tausch im Bereich Gst 1084 KG Nikols- dorf (Gewerbegebiet); • die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf für ein Übereinkommen be- tre end Oberflächenentwässerung im Bereich Gst 1084 KG Nikolsdorf; • die Zustimmung zur Aufbereitung eines Förderantrages durch das Wasserwerk Lienz für die Glasfasererschließung der Bergsiedlungen im Rahmen des Förder- calls Bund, 2. Breitbandmilliarde; • die Aufstellung von Hundekotsammel- behältern an sechs Standorten; • die Vermietung des „Ladele“ für den Betrieb eines Kosmetikstudios. Eisenbahnkreuzung Nörsach – Über- einkommen über die Planung und Rea- lisierung von Maßnahmen: Laut Eisenbahngesetz müssen in Öster- reich zur Erhöhung der Sicherheit alle Eisenbahnkreuzungen saniert werden. Je Übergang betragen die Kosten ca. € 500.000, wobei die Hälfte davon vom jeweiligen Träger der Straßenbaulast zu tragen ist. Die drei in der Gemeinde Nikolsdorf be- findlichen Eisenbahnkreuzungen wurden im Jahr 2021 behördlich überprüft und dürfen nach Durchführung von Anpassun- gen bis zum Ablauf der technischen Nut- zungsdauer wie folgt beibehalten werden: Eisenbahnkreuzung in Nörsach – km 254.181 – voraussichtlich bis zum 31.12.2023; Eisenbahnkreuzung in Nikolsdorf – km 257.215 – voraussichtlich bis zum 31.12.2028; Eisenbahnkreuzung in Lengberg – km 259.036 – voraussichtlich bis zum 31.12.2028. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Übereinkommens zwischen der ÖBB- Infra, der Marktgemeinde Oberdrauburg und der Gemeinde Nikolsdorf zu, in wel- chem u. a. die erforderlichen Sanierungs- maßnahmen für die Eisenbahnkreuzung Nörsach geregelt werden. Im Wesentlichen wird vereinbart, dass die ÖBB-Infra die Adaptierung und An- passung der EKZ Nörsach vorerst auf ihre Kosten durchführt, während die Gemeinde Nikolsdorf für die Betreuung des Weges im Gemeindegebiet Nikolsdorf zuständig ist und auf diesem der Marktgemeinde Ober- drauburg bzw. der in Gründung befindli- chen Bringungsgemeinschaft das Geh- und Fahrrecht einräumt. Sollte die Gemeinde Nikolsdorf inner- halb der nächsten zehn Jahre in diesem Bereich eine Rationalisierungsmaßnahme umsetzen, wird diese EKZ entweder aufge- lassen, oder aber es wird die Eisenbahn- kreuzungssicherungsanlage gemäß § 48 Eisenbahngesetz erneuert. Infolge dieser Regelung entfällt bis dort- hin die Verpflichtung zur Leistung des von der Gemeinde Nikolsdorf bereits einge- planten Kostenanteils von ca. € 250.000 für die Sanierung der EKZ, wofür bereits die Zusage für die Gewährung einer Be- darfszuweisung von € 200.000 vorliegt. Die angesprochene Rationalisierungs- maßnahme besteht in einem von der Ge- meinde angestrebten Maßnahmenpaket, welches im Idealfall eine Verlegung und Neueinbindung der Landesstraße in die B100 in Nörsach, die Errichtung einer Bundesstraßen- und Bahnunterführung für den Rad- und Wirtschaftsverkehr und eine neue Ortsanbindung an den Drau- Radweg beinhalten würde. Gemeinderatssitzung 4/2022 am 30.05.2022: Beschlossen werden: • die Beschäftigung von Anja Robnig als pädagogische Fachkraft im Kin- dergarten (Karenzvertretung), • die Bestellung von Jasmin Meßner als Kindergartenleiterin, • die Beschäftigung von Dagmar Mat- tersberger als Stützkraft bzw. Assis- tenzkraft im Kindergarten, • die Beschäftigung von Josef Huber als Gemeindearbeiter, • die künftige Beschäftigung von Tho- mas Pichler als Waldaufseher Gemeinderatssitzung 5/2022 am 21.06.2022: Beschlossen werden: • die Änderung des örtlichen Raum- ordnungskonzeptes und Flächenwid- mungsplanes im Bereich der Grund- stücke 1082, 1083/1 und 1084, alle KG Nikolsdorf (Eventualbeschluss); • die Einrichtung einer Gemeindezeitung; • die Wahl folgender Referenten: Bgm Gerald Standteiner als Referent für das Projekt „Freizeitzentrum“; Niklas Simo- ner als Jugendreferent, Karl Winkler als Kulturreferent bzw. Florian Pichler als Kulturreferent-Stellvertreter Gemeinderatssitzung 6/2022 am 12.09.2022: Beschlossen werden: • die Zustimmung zum vorgelegten Entwurfsplan für das Wildbachver- bauungsprojekt Maletinbach • die Anscha ung erforderlicher Werk- zeuge und Geräte für den Gemeinde- bauhof • der Kauf eines Dienstwagens Dacia Duster Expression für den Waldauf- seher Thomas Pichler Aufstellung von Hundekotsammelbehäl- tern an sechs Standorten. Foto: Josef Huber, Gemeindearbeiter Für eine bessere Übersicht wurde hier gearbeitet. Am Foto Karl und Thomas Plautz.

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