GZ Kartitsch Nr. 92
Seite 4 Ausgabe 92 Aus der Ratsstube Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2022 Beratung und allfällige Beschlussfassung - Kartit- scher Liftgesellschaft - Änderung der Trassenfüh- rung Grundablass (Gestattung Leitungsverlegung Öffentl. Gut - Gp. 60/2 Parkplatz St. Oswald – Speicherteich) Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt dem Bau und dem Betrieb der Grundablassleitung auf der Gp. 60/2 KG Kartitsch (Öffentl. Gut - Park- platz) auf einer Länge von 9 Metern laut Plan zu zu- stimmen bzw. zu gestatten. Sowohl beim Bau als auch im Betrieb ist die Gemeinde schadlos zu halten. Falls eine Verlegung betreffs eventueller Baumaß- nahmen seitens der Gemeinde Kartitsch in diesem Bereich notwendig wird, ist die Gemeinde ebenfalls schadlos zu halten und auf Kosten der Kartitscher Liftgesellschaft durchzuführen. Abstimmung: 8/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Nahversorgerförderung - Niederlassungsprämie Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt, Herrn Gerhard Ebner anlässlich der Eröffnung und des Betreibens des neuen ADEG - Marktes in Kar- titsch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Hö- he von 10% der Landesförderung (Nahversorgerprämie) zu gewähren. Abstimmung: 8/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Vertrag zur Flächenwidmungsplanänderung auf der Gp. 432/8 – Roland Strasser - zeitlich befriste- te Bebauung Der Gemeinderat der Gemeinde Kartitsch beschließt dem vorliegenden Raumordnungsvertrag (zeitliche Befristung der Bebauung) in Verbindung mit der Flächenwidmungsplanänderung des Roland Stras- ser, Gemeinderatsbeschluss vom 01.02.2022 unter Top 4, betreffend des Grundstückes 432/8 KG Kar- titsch, zu zustimmen. Abstimmung: 8/0/0 —————————————– Beratung und allfällige Beschlussfassung – Änderung Flächenwidmungsplan Anna und Rudolf Egger, 141 Auflage: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 320 und 322 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „ Sonderfläche sonstiges land - oder forstwirtschaftliches Gebäude – SLG - 5 - Hofwerkraum und Garage für landwirt- schaftliche Geräte und Maschinen “, gem. § 47 TROG 2022“ entsprechend den Ausführungen des eFWP durch 4 Wochen hindurch während der Amtsstunden im Gemeindeamt Kartitsch zur Ein- sichtnahme aufzulegen. Abstimmung: 8/0/0 —————————————– Beschluss: Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Ge- meinderat der Gemeinde Kartitsch die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 320 und 322 KG Kartitsch von derzeit „ Freiland “ gem. § 41 TROG 2022 in künftig „ Sonderfläche sonstiges land - oder forstwirtschaftliches Gebäude – SLG - 5 - Hofwerkraum und Garage für landwirt- schaftliche Geräte und Maschinen “, gem. § 47 TROG 2022“ entsprechend den Ausführungen des eFWP und der Erläuterungen. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Aufle- gungs - und Stellungnahmefrist keine Stellungnah- me zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Per- son oder Stelle abgegeben wird. Abstimmung: 8/0/0
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