GZ_Assling_2021_09
Seite 6 09/2021 Resolution zur Unterstützung der Tiroler Alm- und Land- wirtschaft Der Tiroler Gemeindeverband und die Landwirtschaftskam- mer Tirol haben um Unterstützung der Resolution der Tiroler Alm- und Landwirtschaft durch den Gemeinderat ersucht. Da auch sämtliche Obleute der Agrargemeinschaften die Resolu- tion unterstützen beschließt der Gemeinderat die Unterstüt- zung und Unterfertigung einstimmig. Durchführung Teilungsurkunde GZ. 490/2020 DI Neu- mayr, Schlussvermessung Hofzufahrt Gsaller-Gratzer Es wird beschlossen, die Zu- und Abschreibungen der Trenn- flächen gemäß Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, GZl. 490/2020 vom 13.04.2020 mit der Plannummer 490_50- 5, grundbücherlich durchführen zu lassen. Durchführung Teilungsurkunde GZ. 1544/2021DI Neu- mayr, DI Christian Vergeiner DI Christian Vergeiner hat um Bewilligung der Teilungsur- kunde DI Rudolf Neumayr vom 24.06.2021, Zl. 1544/2021 angesucht. Wenn die Teilungsurkunde durchgeführt wird, ist es notwendig, die bestehende Gemeindewasserleitung zu ver- legen, damit diese in der künftigen Wegparzelle der Gemeinde Assling, Gp. 615, KG Burg-Vergein, verläuft. Der Bestand der Katastralmappe wird damit an den Naturbestand angepasst. Die Durchführung wird beschlossen, sämtliche dafür anfallen- den Kosten trägt Herr DI Vergeiner. Dieser erwirbt die Teilflä- che 1 (43 m²) kostenlos von der Gemeinde Assling. Die Teilfläche 2 (88 m²) wird von der Agrargemeinschaft Nach- barschaft Burg-Vergein an die Gemeinde Assling abgetreten. Die Kosten von € 10,-/m², somit € 880,- werden von DI Chri- stian Vergeiner übernommen. Für die Verlegung der Wasser- leitung wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Durchführung Teilungsurkunde GZ. 1684/2021 DI Neu- mayr, Kauf- und Tauschvertrag Theurl Aufgrund der schwierigen Bebaubarkeit der Grundstücke 909/19, 909/20 und 909/21 KG Oberassling (Sonnenhang Ass- ling) wird ein Flächentausch durchgeführt. Der östlichste Teil der Gp. 909/21 (Eigentümerin Andrea Theurl) wird an die Gemeinde Assling abgetreten, er dient für den Winterdienst. Dafür geht eine Teilfläche der Gp. 909/20 an die Gp. 909/21. Ebenso wird eine Teilfläche von Gp. 909/20 an 909/19 abge- geben, sodass künftig zwei bebaubare Grundstücke bestehen. Die Kosten der Vertragserrichtung und Verbücherung tragen die Parteien jeweils im Verhältnis des Flächentausches. Die Grunderwerbsteuer und die Eintragungsgebühr trägt jede Par- tei nach Vorschreibung für die von ihr erworbenen Grundstük- ke selbst. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 909/21, 962 KG Oberassling - Sonnenhang Der Flächenwidmungsplan wird im Bereich von Teilflächen des Grundstückes 909/21 KG Oberassling von derzeit Wohn- gebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig Freiland nach § 41, beide TROG 2016, geändert. Änderung Bebauungsplan Gste 909/19, 909/20, 909/21 KG Oberassling - Sonnenhang Der Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke 909/19, 909/20 und 909/21 KG Oberassling wird geändert. Ansuchen Manuela Weiler um Grunderwerb Sonnenhang Frau Weiler hat den Kaufantrag inzwischen zurückgezogen, der Tagesordnungspunkt entfällt somit. Ansuchen Roland Fuchs (Deutschland) um Grunderwerb Sonnenhang Das Kaufansuchen des Herrn Roland Fuchs aus Deutschland um Erwerb eines Baugrundstückes im Sonnenhang wurde nach Überprüfung der Vergabekriterien abgelehnt. Änderung Flächenwidmungsplan Gste 171, 172, 173, 174, 175 KG Thal, FF-Zentrum Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling wird im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 171, 172, 173, 174 und 175 KG Thal von derzeit Freiland nach § 41 sowie im Bereich je einer weiteren Teilfläche der Grundstücke 172 und 175 KG Thal von derzeit Wohngebiet nach § 38 Abs. 1 in künftig Sonderfläche Feuerwehr mit Zähler Nr. 10 nach § 43, alle TROG 2016, geändert. Änderung Flächenwidmungsplan Gst 601, 602/1 KG Oberassling, Wildpark Assling Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Assling wird im Bereich zweier Teilflächen des Grundstücks 602/1 KG Ober- assling von derzeit Sonderfläche Wildpark mit erforderlichen Stallungen, Gehegen, Volieren, Nebengebäuden, Kinderspiel- und Nebenanlagen nach § 43 mit Zähler Nr. 6 in künftig Sonderfläche Wildpark mit Gehegen, Nebenanlagen, Shop und Museum nach § 43 mit Zähler Nr. 7, im Bereich zweier weiterer Teilflächen des Grundstücks 602/1 KG Oberassling sowie im Bereich einer Teilfläche des Grundstücks 601 von derzeit Sonderfläche Wildpark mit Gehegen, Nebenanlagen, Shop und Museum nach § 43 mit Zähler Nr. 7 in künftig Sonderfläche Wildpark mit erforderlichen Stallungen, Gehe- gen, Volieren, Nebengebäuden, Kinderspiel- und Nebenanla- gen nach § 43 mit Zähler Nr. 6, alle TROG 2016, geändert. Antrag Fa. Brüder Unterweger 1886 GmbH um Reduzie- rung Wassertarif Der Fa. Brüder Unterweger 1886 GmbH wird für den Wasser- bezug für die Kühlung der Destillationsanlagen der Brunnen- wassertarif verrechnet. Voraussetzung dafür ist, dass der Wasserbezug nach Verfügbarkeit erfolgen kann. Dies ist nur der Fall, wenn die Versorgungssicherheit für Trink- und Löschwasser zu jeder Zeit gewährleistet ist. Andernfalls wird der Bezug eingestellt. Vorübergehende Aussetzung Einhebung einmalige LWL- Anschlussgebühr Im Kalenderjahr 2021 erfolgten bisher nur wenige LWL- Aus dem Gemeinderat Beschlüsse der Sitzung vom 27. Juli 2021 Fortsetzung nächste Seite
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