O s t t i r o l e r H e i ma t b l ä t t e r
68. Jahrgang –– Nummer 12
1825 wurden die Binnenzölle zwischen
den österreichischen Ländern aufgehoben.
Das betraf Hocheben. In Obertilliach
wurde ein „Ständisches Getreideauf-
schlagamt“ errichtet.
Die Heinfelsische Landwehr
im 17. Jahrhundert
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Sie wurde im Verein mit der Hofmark
Innichen im Jahre 1612 aufgestellt, zu
einem Zeitpunkt beginnender höchster Ge-
fahr, denn ein Krieg schien unvermeidlich.
Das Landgericht stellte 450 Mann
unter dem Befehl von Leutnant Hanns
Wörnle und Feldwebel Carl Cardineller
zusammen. Tilliach stellte dazu drei
Mann mit „Helleparten“ (Hieb- und
Stoßwaffe mit Axt und Haken), fünf Mann
mit Musketen (Gewehr mit Radschloss
und Feuerstein), drei Mann mit „Langen
Spießen“ und sieben Mann mit „Häggen“
(Hakenbüchsen mit Luntenschloss, Pulver
und Feuerstein gezündet).
Übervölkerung und Holzhandel
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Infolge der Bevölkerungszunahme kam
es ab dem 14. Jahrhundert zu Teilungen
der Höfe. Oft wurden sie in zehn bis zwölf
Teile zerschlagen. Diese Teilungen fanden
erst im 18. Jahrhundert ihren Abschluss.
Diese Teilhöfe konnten nun mit der Vieh-
zucht nicht mehr ihr Auslangen finden.
So wurden schon im 16. Jahrhundert
Musel ins Welschland geliefert. „Die Til-
liacher kamen daher oft in die Strafe
(meistens Geldstrafen), da sie häufig
Musel ins Welschland verkauften, oder
Ochsen ins Wallische trieben oder zu trei-
ben versuchten.“
Schließlich aber wurde der Holzverkauf
zur wichtigsten Erwerbsquelle für Tilliach.
Man schaffte die Musel ins Stromgebiet
der Piave über eigens dafür angelegte
Wege durchs Dorfertal, durchs Raab- und
Winklertal und weiter übers Tilliacher-
und Winklerjoch zur Grenze.
Dieser Raubbau erreichte seinen Höhe-
punkt in der ersten Hälfte des 19. Jahr-
hunderts.
„So wurden damals aus den Wäldern des
Bezirkes Sillian jährlich 40.000 Stück
Musel und 21.000 Bretter über das Tillia-
cher Joch, über den Kreuzberg und
durchs Höhlensteintal nach Venedig ge-
liefert.“
1847 gab es eine Grenzsperre, die den
Schwarzhandel vorübergehend ein-
dämmte. Hernach, als die Grenzen wieder
geöffnet wurden, kauften italienische Fir-
Ausweis über die Ein- und Ausgaben der beiden Zollstellen aus dem Jahr 1802
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Obertilliach
Hocheben
Einfuhrzoll aus fremden Landen
15 fl 32 3/4 kr
–
Einfuhrzoll aus den Erblanden
93 fl 55 1/2 kr
15 fl 37 1/2 kr
Ausfuhrzoll in fremde Lande
3 fl 4 kr
18 1/2 kr
Ausfuhrzoll in die Erblande
9 fl 12 1/2 kr
23 fl 49 1/4 kr
Durchfahrtzoll
–
6 1/2 kr
Kontraband und Strafen
23 fl 48 kr
–
zusammen
145 fl 32 3/4 kr
40 fl 21 3/4 kr
Ausgaben:
Obertilliach
Hocheben
Auf Amtskosten und Quartiergeld
90 fl 23 kr
95 fl 37 kr
Auf Besoldungen
326 fl 57 kr
224 fl 14 1/2 kr
Konrabande Anteile
10 fl 9 1/2 kr
–
Für Kordinisten
53 fl 50 kr
–
Extra Ordinari Ausgaben
129 fl 15 1/2 kr
–
Bau-Reparaturkosten
25 fl 59 kr
22 fl 6 kr
Der „Weiler-Kornkasten“, unweit der
Pfarrkirche St. Ulrich gelegen, diente einst
wohl zum Aufbewahren des Zehentgetrei-
des, das in das brixnerische Anras abge-
liefert werden musste. Der Bau ist über
der Eingangstür datiert mit „MDLI“
(=1551); Aufnahme um 1970.
Foto: M. Pizzinini
men große Waldbestände auf. Sie be-
herrschten 20 Jahre den Holzhandel im
Tilliacher Tal.
1871 nach Eröffnung der Südbahn
wurde das Holz ab Sillian mit der Bahn
transportiert. Damit wurden die Wege über
den Karnischen Kamm dem Verfall
preisgegeben.
Regelung der Tilliacher
Gerichtsbarkeit
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Die hohe Gerichtsbarkeit des Landge-
richtes Heinfels und die Vermischung der
tirolischen und brixnerischen Jurisdik-
tionsrechte auf so engem Raum führten zu
endlosen Streitigkeiten, besonders als
1612 die Wolkensteiner die Herrschaft
Heinfels übernahmen.
Ab 1629 war das Haller Damenstift Ge-
richtsherr von Heinfels und damit besserte
sich das Verhältnis zum Hochstift Brixen.
So räumte 1665 Kaiser Leopold I. als
Landesherr von Tirol dem Hochstift für
das Gericht Anras gegen Sicherstellung
des militärischen und kommerziellen
Durchzugsrechtes die volle Landeshoheit
und hohe Gerichtsbarkeit ein.
In Anras wurde daraufhin zu Asch das
Hochgericht (Galgen) errichtet. Einen wei-
teren Ausgleich brachte dann der Vertrag
vom 4. März 1693 zwischen den beider-
seitigen Bevollmächtigten, der am 9.
November 1694 von Kaiser Leopold und
Bischof Johann Franz von Brixen bestätigt
wurde.
Danach sollte das Tal Tilliach einen
eigenen vermischten Bezirk bilden, der
von beiden Obrigkeiten verwaltet werden
sollte.
a) Regelung der Gerichtsbarkeit
Untertanen des Landgerichtes Heinfels
unterstehen bei Todesfällen, Zivil- und
Kriminalsachen nur dem Landgericht
Heinfels. Für Untertanen des Hochstiftes
Brixen gilt das gleiche für das Hochgericht
Anras.
Ist der Beklagte sowohl heinfelsischer
als auch brixnerischer Untertan, dann sol-
len beide Gerichte zuständig sein.
Ist der Beklagte aber eine fremde Per-
son, so soll Anras zwei Jahre, Heinfels ein
Jahr die Gerichtsbarkeit haben.
b) Die Jagdreviere werden genau
abgegrenzt.
c) Gemeinsam sollen verwaltet werden:
1.Grenz- und Sanitätspolizei.
2.Verleihung von Öden oder Waldgebie-
ten zur Beurbarung oder zur Erbauung
von Häusern.
3.Überwachung des Kirchenvermögens.
Bei entstehenden Kosten oder Einnah-
men soll nach dem Schlüssel 2 (Anras) zu
1 (Heinfels) vorgegangen werden.
Die Berufung der Kirchtage soll ab-
wechselnd zwei Jahre Anras und ein Jahr
Heinfels ausüben.
Trotz dieser genauen Regelungen ist es
noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts zu
verschiedenen Streitigkeiten zwischen
Tirol und Brixen wegen Handhabung des
Forst- und Allmenderegals gekommen.
Durch die Säkularisation des Hochstiftes
Brixen im Jahre 1803 waren alle Schwie-
rigkeiten behoben, da nun das ganze Tal
Tilliach zum Land Tirol gehörte.
Die letzten Urbare und
Steuerkataster vor der Säkularisation
des Hochstiftes Brixen
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Steuerkataster vom Jahre 1780:
Güter des
Gerichtes Heinfels
in Tilliach.
In Untertilliach, seit 1716 von Obertilli-
ach getrennt: Oberegger- und Unteregger-
gut, Moserhube, Erschbaumerhube, Mös-
senhube, Oberörlacherhube, Wink-ler-
hube, Klammerhube, Flatscherhube und
Hueberhube. In Obertilliach: Dorfhof,
Pichl- oder Peinthof, Bruggergut, Buch-
hof, Unterwegergut, Lehenhube.
In Rodarn: Leitergut, Weißlergut.
Dazu noch sechs ledige Güter und Söll-
häuser.
Anrasischer Kataster vom Jahre
1780:
Güter des Hochstiftes Brixen.
In Untertilliach: Grubhof zu Rals,
Oberralshof, Gollhof, Costenhof, Oberhu-
bergut, Kammerlandergut, Pichlergut,
Auergut, Klammergut, Nieschergut, Vel-