Elektronische Registrierung wie bisher
Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich vor der Einreise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) elektronisch registrieren. Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutsche Fassung) vorgelegt werden.
Ausnahmen von der elektronischen Registrierung
Für Personen, die max. 60 km (Luftlinie) vom italienischen Zielort entfernt ihren Wohnsitz in Österreich haben und max 48 Stunden bleiben, entfällt die Verpflichtung zur elektronischen Registrierung, wenn sie mit ihrem eigenen Fahrzeug einreisen.
Ausnahmen vom „grünen Covid-Pass“
Berufspendler, Güter- und Personentransport und Durchreisende müssen keinen grünen Pass vorweisen, wenn der Transit unter 36h dauert. Ansonsten gilt wie für alle Einreisende ohne Impfzertifikat eine fünftägige Quarantäne, auch wenn ein Test vorliegt.
Alle Infos finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums